04.11.2021 - 5.9 11. Landschaftsplanänderung - vereinfachtes Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und den von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 11. Landschaftsplanänderung, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, bestehend aus dem textlichen Änderungsentwurf für den Festsetzungsteil einschließlich der in grau unterlegten Erweiterungen gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. § 20 Abs. 1 LNatSchG NRW.

 

 

 

chste Verfahrensschritte

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem Satzungsbeschluss sind der höheren Naturschutzbehörde / Bezirksregierung Arnsberg die Verfahrensunterlagen anzuzeigen. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg die Landschaftsplanänderung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten beanstanden, tritt sie mit dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die praktischen Auswirkungen der 11. Landschaftsplanänderung in einem Monitoring zu überprüfen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage