20.04.2004 - 6.13 Endgültige Einziehung von Teilen der Bad- und d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV NW 91; ber. in GV NW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2002 (GV NRW S. 708) wegen des Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die endgültige Einziehung von Teilen der Bad- und der Grashofstraße.

Die Fläche umfasst teilweise das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 48 Flurstück 101 (Grashofstraße) und Flurstück 119 (Badstraße).

Die einzuziehenden Verkehrsflächen sind in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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