15.03.2006 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fa...

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Wortprotokoll

 

Herr Kohaupt merkt an, dass ihm bei der Durcharbeitung der Beschlussvorlage aufgefallen sei, dass in Teil 3 Seite 4 ein Fehler vorgekommen sei, d. h. der Satz sei auseinander dividiert worden.

Herr Schädel  weist auf den ausliegenden korrigierten Auszug der Vorlage hin (Anlage12).

 

Weiterhin sei aufgefallen, dass auf  Seite 1 unter  Beschlussvorschlag die Worte

“DER GRUNDLAGE” doppelt erscheinen würde, was sicherlich fehlerhaft sei.

 

Herr Schädel bestätigt dieses und bittet  um Korrektur.

 

Herr Kohaupt macht deutlich, dass Fehler passieren können, bei einer Vorlage mit derartiger Brisanz  jedoch nicht vorkommen dürften. 

 

Herr Schädel entschuldigt sich über die in der Vorlage augetretenden Fehler. Trotz mehrfachen Lesens sei beim Druck etwas ganz anderes herausgekommen. Die  Software sei anfällig und Korrekturen würden nicht immer übernommen, so dass  beim Ausdruck dann die falsche Variante des Textes erscheine. 

 

Herr Schädel berichtet, dass die Bauverwaltung vor dem vierten Senat mit dem Bebauungsplan 2/96, 1. Änderung, 1. Fassung wegen festgestellter formaler Mängel eine Niederlage erlitten habe. Das Gericht habe weiterhin aber auch  bekräftigt, dass die interne Abwägung zum Bau der Straße,  zu den Lärmschutzeinrichtungen und zu den weiteren Kernpunkten der Planung abwägungsfehlerfrei gelaufen sei. Die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aufgezeigten Möglichkeiten ermöglichen der Verwaltung einen Quereinstieg in das Verfahren zu nutzen, um diesen Bebauungsplan nicht mehr neu aufstellen zu müssen, sondern die fehlerhaften Punkte, die das Gericht festgestellt hat, zu beheben. Die bemängelten Dinge sind   im ausgehängten Plan, 1. Änderung, 2. Fassung aus Sicht der Verwaltung vernünftig eingearbeitet worden

.

Weiterhin erläutert Herr Schädel anhand des ausgehängten Planes, den zweiten Teil des Bebauungsplanes (Teilabschnitt B), in dem die Kompensationsflächen für die Eingriffe in Natur und Landschaft noch mal dargestellt worden seien. Änderungen zur ursprünglichen Planung habe es hier nicht gegeben.

 

 

 

Herr Schädel führt aus, dass bei der vorliegenden 2. Fassung des Bebauungsplanes aufgrund des Gerichtsurteils im Wesentlichen auf die folgenden Dinge eingegangen worden sei.

 

Im westlichen Bereich des Bebauungsplangebietes sei eine private Grünfläche herausgenommen worden, über die eine Oberflächenentwässerung vorgesehen gewesen sei. Nunmehr solle die Entwässerung über den Kanal in der Hengsteyer Straße erfolgen, ein Anzeigeverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz werde noch vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgen.

 

Die Eingriffsintensität und die Bewertung der Flächen bis zu einem Abstand von ca. 100 Meter rechts und links der Trasse sei noch mal deutlich dargestellt worden.

 

Die Verwaltung habe jetzt deutlich gemacht, dass die vom Gericht angemerkte Unklarheit über der Höhe des Lärmschutzwalles nunmehr als textliche Festsetzung 5 Meter über der Höhenlage der Straße betrage.

 

 

Darüber hinaus sei für den Bereich zwischen Turmstraße und Lütkenheider Straße und Einmündung in die Schwerter Straße eine Flächennutzungsplanänderung vorbereitet worden, weil das Gericht bei seiner Entscheidung darauf hingewiesen habe, dass hier ein neuer Bebauungsplan einen bestehenden Bebauungsplan überlagere.

 

 

Dies seien, so Herr Schädel, die wesentlichen Dinge, die in diesem Plan verändert worden seien. Er betont noch einmal, dass der Kern der Planung vom Gericht ausdrücklich als richtig akzeptiert worden sei und die Rechtmäßigkeit der Trasse nicht mehr geprüft werde. Die Beanstandungen des Gerichts seien nach Meinung der Bauverwaltung damit ausgeräumt worden. Diese Auffassung unterstützten sowohl das städt. Rechtsamt als auch die in Baurechtsfragen renommierte Kölner Kanzlei Menzen und Johlen.

 

Herr Kohaupt bedankt sich bei  Herrn Schädel für die  ausführliche Einführung in den Themenbereich.

 

Herr Panzer äußert Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Er vertritt die Auffassung, dass der Rat Vorlagen vorgelegt bekomme müsse, die rechtssicher seien. Dies sei gerade nach dem Scheitern des Bebauungsplanes vor dem Oberverwaltungsgericht besonders wichtig. Aus seiner Sicht müsst ein komplett neues Bebauungsplanverfahren mit Bürgerbeteiligung eingeleitet werden. Der vorgelegten Begründung könne er so nicht zustimmen.

 

Herr Kohaupt spricht die einzelnen Punkte der Vorlage an und lässt diese einzeln abstimmen.

 

Herr Panzer äußert sich kritisch zu den Vorbemerkungen im Teil 3 Seite 1. Er fragt nach, ob das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass ein Quereinstig in das Verfahren möglich sei. Er möchte wissen, ob die frühzeitige Beteiligung der Bürger als ordnungsgemäß übernommen werden könne.

 

Herr Kohaupt bittet Herrn Schädel zu erläutern, ob auf der  Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes davon ausgegangen werden könne, auf die Anhörung  zu verzichten und ob dieses rechtlich abgeklärt sei.

 

Herr Schädel geht auf die Fragen ein und bestätigt,  dass die Bürger von der weiteren Beteiligung an der Planung nicht ausgeschlossen würden. Es sei die Zielsetzung,  durch die hier zu beschließende Offenlage, gerade den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb von vier Wochen  ihre Anregungen und Stellungnahmen zu dieser Planung abgeben zu können. Es würde im Grunde nichts genommen, oder eingeschränkt in der Bürgerbeteiligung. Die Bürgerbeteiligung werde durch das Verfahren nicht eingeschränkt oder unterbunden. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss sei bezüglich der Bürgeranhörung rechtsfehlerfrei zustande gekommen. Die Fehler seien erst bei der Abarbeitung der 1. Änderung gemacht worden.

 

Herr Panzer kritisiert, dass keine Unterlagen zur Oberflächenentwässerung vorliegen. In der Begründung sei nach wie vor von der Einleitung in den Buntebach und der Antragstellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasserbehörde die Rede.  Diese bloße Absicht habe beim OVG zur Ablehnung des B-Planes geführt.

 

Herr Schädel erläutert, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht von der Planreife des Bebauungsplanverfahrens ausgegangen werden könne. Es gehe in dem Verfahren um die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Bürgerinnen und Bürger. Für die Oberflächenentwässerung würden keine Privatflächen mehr in Anspruch genommen sondern der Kanal der Hengsteyer Straße genutzt werden. Die Wasserhaushaltsrechtlichen Antragsunterlagen würden zurzeit von der SEH, dem Gutachter und dem Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken erstellt. Die Unterlagen würden bis zum Satzungsbeschluss vor der letzten Sitzung des Rates vor der Sommerpause vorliegen.

 

Herr Panzer fragt nach, ob der Satz: “Das Erlaubnisverfahren wird aller Voraussicht nach bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes abgeschlossen sein” geändert werden kann in “Das Erlaubnisverfahren wird definitiv abgeschlossen sein”. 

 

Herr Schädel  sieht keine Bedenken in dieser Formulierung.

 

Herr Kohaupt trägt einen Beschlussvorschlag zu diesem Punkt vor:

“Die BV Nord geht davon aus, dass das wasserhaushaltsrechtliche Verfahren bis zum 31.05.2006 abgeschlossen ist”.

 

Herr Schädel wiederholt noch einmal, dass die Verwaltung davon ausgehe, bis zur letzten Ratssitzung alle Unterlagen vorlegen zu können und zuvor sowohl die Bezirksvertretung Hagen-Nord als auch die anderen Gremien zu beteiligen. Zielsetzung sei die letzte Beratungsrunde vor den Ferien, also nach dem 31.05.2006.

 

 

Herr Kohaupt macht noch einmal darauf aufmerksam, dass er seinen Beschlussvorschlag aufgrund der veränderten Terminierung auf den 21.06.2006 abändere.

 

 

Herr Panzer möchte wissen, welche Maßnahmen unter dem Punkt “Bodenordnung” zu verstehen seien.

 

 

Herr Schädel entgegnet, dass Bodenordnung auch z. B. Enteignungen beinhalte.

 

 

Herr Kohaupt stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit dem von ihm formulierten Zusatz zur Abstimmung

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt den nachfolgenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:

 

(a)            Beschluss zur Durchführung des ”Heilungsverfahrens”

Der Rat der Stadt beschließt auf der Grundlage der schriftlichen Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 28.11.2005 (Az.: 10 D 68/03.NE) das ergänzende Verfahren (”Heilungsverfahren”) durchzuführen.

(b)            Beschluss zur Veränderung des Plangebietes

Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Be­schlusses vom 20.02.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt (siehe unten).

(c)            Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/96, 1. Änderung, 2. Fassung Ortsumgehung Boele, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dortmunder Straße nebst der Begründung vom 03.03.06 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zusatz:   Die Bezirksvertretung Nord geht davon aus, dass das

                wasserhaushaltsrechtliche Verfahren bis zum 21.06.2006 abgeschlossen

                 ist.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich ist zweigeteilt:

Teil A

Der Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der Schwerter Straße und zieht sich östlich entlang des Gewerbegebietes Lütkenheider Straße, des Friedhofes und des Wohngebietes Am Baum bis zur Einmündung in die Dortmunder Straße.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele, Flur 20 und Flur 23 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.

 

Teil B

Der Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der Schwerter Straße nördlich des Malmkebaches und zieht sich bis zur Bebauung an der Straße Papenstück.

Er liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  0

 

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