07.10.2021 - 7.1 Planung zum Bau einer Tagesklinik für Kinder un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Arlt erläutert die Vorlage und berichtet von dem gemeinsamen Ortstermin und die danach stattgefundene Sondersitzung der Bezirksvertretung Haspe am 13.09.2021.

 

Herr Romberg erklärt, dass grundsätzliche Bedenken gegen den Standort direkt neben der Grundschule Friedrich Harkort bestehen. Er möchte wissen, ob das geplante Bauvorhaben auf der Fläche des ehemaligen Sportplatzes auf dem Quambusch realisiert werden kann.

 

Herr Arlt beantwortet aus juristischer Sicht, dass der Förderantrag für ein bestimmtes Vorhaben auf einem bestimmten Grundstück gestellt wurde. Sollte jetzt ein anderes Grundstück gefunden werden, auf dem das Vorhaben baurechtlich genauso umgesetzt werden könnte, müsste der Förderantrag entsprechend geändert werden. Der Fördergeber müsste entsprechend zustimmen.

 

Herr Dr. Diepes erklärt, dass der Sportplatz Quambusch derzeit baurechtlich ein ungeplanter Bereich ist. Das Bauleitplanverfahren für die Bebauung mit 25 Wohneinheiten ist bereits durch den Rat eingeleitet worden. Derzeit könne nicht genau festgestellt werden, ob es sich um einen Innen- oder Außenbereich gem. §§ 34, 35 BauGB handele. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die Wohnbebauung seien unter anderem schon Kampfmittel- und Altlastenuntersuchungen durchgeführt worden. Die bisherigen Planungskosten belaufen sich auf einen niedrigen mittelmäßigen fünfstelligen Betrag.

 

Herr Klodwig bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und führt aus, dass das Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke sich bemüht habe, alle entstandenen Fragen aus dem Ortstermin aufzugreifen und zu beantworten. Seiner Meinung nach könnten die Fördermittel für dieses Vorhaben verloren gehen, wenn jetzt ein anderes Grundstück vorgeschlagen würde. Er hat Sorge, dass die große Chance, 2021 eine Tagesklinik zu bauen, verloren ginge. Die Fördermittel für das Jahr 2022 werden für den Bereich „Altersmedizin“ bereitgestellt.

 

Herr König präsentiert das geplante Bauvorhaben. Hierbei geht er insbesondere auf die Art der Baukörper, die Zuwegung, die Grünflächen, sowie die naturnahe und ortsgebundene Abbildung ein.

 

Herr Goertz wirbt für den Vorschlag, das Vorhaben auf den ehemaligen Sportplatz Quambusch zu verlegen. Diese ca. 10.000 qm große Fläche eignet sich seiner Meinung nach sehr gut für eine solche Tagesklinik. Er spricht Bedenken für den Bau dieser Tagesklinik auf dem Grundstück unterhalb der Grundschule aus, da den Menschen auf dem Quambusch die letzte Frischluftschneise und die letzte zusammenhängende Grünfläche genommen werde, welche die Bürger*innen auf dem Quambusch nutzen. Es werde ein Mehrverkehr und weiterer Parkdruck entstehen.  Er geht auf zukünftig benötigte Flächen im Schulbereich und mögliche Ergänzungsbauten ein, die hier vorhanden wären. Er macht deutlich, dass er das Vorhaben aus medizinischen Gründen nicht in Frage stelle.

 

Herr Romberg erklärt, dass an der vorhandenen Stelle bereits Planungsrecht „Schule“ bestehe. Demnach könne hier mit einem Bauantrag ohne Einschaltung der Politik jederzeit eine Schule gebaut werden. Damit wären die Bedenken, wie z.B. die Frischluftschneise, die verkehrlichen- und Parkplatzproblematiken usw. hinfällig. Das Planungsbüro habe seiner Meinung nach Rücksicht auf die Topographie und das Gelände genommen und sei jetzt überzeugend. Nach den bisherigen Ausführungen habe er erkannt, dass das „umswitchen“ der geplanten Klinik auf das Grundstück des ehemaligen Sportplatzes Quambusch nicht möglich sei. Wenn die geplanten Parkplätze nach Feierabend für die Anwohner*innen auf dem Quambusch zur Verfügung gestellt werden könnten, hätte dies einen positiven Effekt.

 

Herr Müller bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Romberg und spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für eine solche Klinik aber gegen den geplanten Standort aus. Sollte dieses Vorhaben so beschlossen werden, gehe er davon aus, dass bei Erweiterungsbedarf der Grundschule ein weiteres Gebäude auf diesem Grundstück entstehen werde. Seiner Meinung nach sei der Standort an dieser Stelle für die Tagesklinik ungeeignet. Einige Fragen wie z.B. das zukünftige Verkehrsaufkommen, so wie auch der zunehmende Parkplatzdruck auf dem Quambusch seien nicht ausreichend beantwortet worden.

 

Herr Hermann erläutert die Schulentwicklung und bezieht sich dabei auf ein externes Gutachten. Danach sehe es in Haspe nach einer Seitwärtsbewegung mit einer leichten Tendenz der Steigung aus. Im letzten Jahr wurde davon ausgegangen, mit dem vorhandenen Schulangebot in Haspe auszukommen. Die Schulstatistik für das jetzt begonnene Schuljahr sagt aus, dass die Schülerzahlen mit über 35 Schüler*innen über der Prognose liegen. Dies könne ein Einmal-Effekt sein und wird sich in den nächsten zwei bis drei Jahren zeigen. Er geht auf die Schulstandorte in Haspe ein und informiert darüber, dass das Grundstück der Grundschule Friedrich Harkort das einzige Grundstück in Haspe sei, auf dem Schulerweiterung für zukünftig benötigten Schulraum problemlos möglich wäre. Bei den Überlegungen zur Schulentwicklung sollte immer ein längerer Zeitraum betrachtet werden.

 

Herr Gronwald möchte wissen, ob an dem geplanten Standort auch Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden. Er weist auf eine existierende Quelle im Bereich des Spielplatzes hin. Die neu gebaute KiTa in dem Bereich musste deshalb neu errichtet werden, weil die alte KiTa aufgrund von Feuchtigkeitsschäden verschimmelt wurde. Seiner Meinung nach müsse berücksichtig werden, dass auf dem Grundstück das Planungsrecht „Schule“ bereits vorhanden sei, welches bei den zukünftig wachsenden Schülerzahlen dringend benötigt werde. Er erinnert daran, dass die Grundschule auf dem Spielbrink aufgrund der wachsenden Schülerzahlen wieder eröffnet werden musste, obwohl sie ein paar Jahre vorher aufgrund geringerer Schülerzahlen geschlossen wurde. Es müsse schon heute mit weiterem Schulbedarf aufgrund der steigenden Schülerzahlen gerechnet werden. Die einzige Möglichkeit der Schulerweiterung in Haspe sollte daher auf diesem Grundstück erhalten bleiben.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser macht deutlich, wie wichtig das vorgeschlagene Projekt für Hagen ist. Dies müsse unbedingt in Hagen umgesetzt werden. Auf der anderen Seite beschreibt sie die Situation der Menschen auf dem Quambusch, die sich jetzt schon durch die enge Besiedelung im Quartier eingeengt fühlen. Durch die Wohnbebauung am Quambusch werde die Besiedelung dort noch enger. Andrerseits versteht sie die Nöte des Vorhabenträgers aufgrund der möglichen Förderung durch das Land. Sollte nicht kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden, drohe das Projekt aufgrund einer möglichen Nichterhaltung von Fördergeldern zu scheitern. Sie möchte wissen, ob die geplanten Grünflächen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen könnten.

 

Herr Klodwig antwortet, dass dies haftungsrechtlicher Abklärung bedarf. Die bereits vorhandene Grünfläche werde aufgewertet. Er gibt zu bedenken, dass die Tagesklinik von enormer Wichtigkeit für die Stadt Hagen sei. Der Bedarf für die kinder- und jugendpsychiatrische Betreuung sei besonders groß. Ziel ist es, den Bedarf so schnell wie möglich zu decken. Er hält den Standort auf dem ehemaligen Sportplatz Quambusch für nicht geeignet, da sich in unmittelbarer Nähe ein Bahngelände befindet und dies für suizidgefährdete Menschen nicht optimal sei.

 

Herr Stricker fragt Herrn Hermann, wo der eventuelle Anbau, welcher bis 2027 aufgrund des Ganztagsausbaus errichtet werden muss, geplant sei.

 

Herr Hermann antwortet, dass durch Schülerzuwachs irgendwann zusätzlicher Schulraum benötigt werde. Wenn eine Schulerweiterung nötig wurde, könne in Richtung Osten gebaut werden. Für einen möglichen OGS-Ausbau würde nicht zwingend ein Klassenraum oder ein Ergänzungsbau benötigt werden.

 

Herr Wisotzki fasst zusammen, dass sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Haspe bemühen, eine Lösung zu finden, mit der alle zufrieden sein können. Die geäußerten Bedenken richten sich nur gegen den ausgewählten Standort. Er fragt, ob es nicht möglich sei, die Tagesklinik in die bereits angedachte Bebauung auf dem ehemaligen Sportplatz Quambusch zu integrieren. Er bezieht sich auf den Waldorfkindergarten, welcher fünf Meter neben dem ehemaligen Sportplatz Quambusch ist. Die beiden Einrichtungen passen seiner Meinung nach sehr gut zusammen. Er bittet zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Tagesklinik auf dem Gelände des Sportplatzes Quambusch möglich wäre. Er befürchtet, dass auf dem Grundstück der Friedrich Harkort Grundschule erst die Tagesklinik gebaut werde, dann in ein paar Jahren ein zusätzlicher Schulbau nötig würde und anschließend der letzte freie Platz noch mit Wohnbebauung belegt werde. Dann sei der letzte grüne Fleck auf dem Quambusch verplant und zugebaut worden.

 

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 18:08 Uhr bis 18:23 Uhr.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung verliest Herr Wisotzki folgenden Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Rat der Stadt Hagen unterstützt das Vorhaben des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke, eine Kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik einzurichten.

3. Die Bezirksvertretung Haspe fordert die Verwaltung und den Vorhabenträger auf zu prüfen, ob die Tagesklinik in der vorgesehenen Form auch auf dem Sportplatz Quambusch realisierbar ist. Die Bezirksvertretung Haspe ist darüber bis zum 05.11.2021 vor der Ratssitzung zu informieren, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können. 

 

Herr Arlt fasst den Standpunkt der Verwaltung noch einmal zusammen. Er erklärt, dass es bei dem Alternativstandortes auf dem Sportplatz Quambusch vornehmlich um planungsrechtliche Fragen geht.  Nachdem jetzigen Kenntnisstand gebe es theoretisch keine Gründe, die gegen das Bauvorhaben auf dem Sportplatz Quambusch sprechen. Theoretisch sei es vorstellbar, dass jetzige Bauleitplanverfahren einzustellen und ein neues einzuleiten. Ob dies dann so funktioniert, sei Gegenstand der Prüfung einer Bauleitplanung. Daher werde bis zum 05.11.2021 kein anderes Ergebnis als in der heutigen Sitzung vorgestellt werden können. Aus Verwaltungssicht sei daher theoretisch ein Standortwechsel möglich. Da die Verwaltung aber nicht der Antragssteller ist, sollte der Antragsstelle bzw. der Vorhabenträger hierzu Stellung nehmen. Welche Folgen ein Grundstückswechsel für den Antragssteller und den Fördergeber bedeute, könne weder in der heutigen Sitzung noch bis zum 05.11.2021 beantwortet werden.

 

Herr Thieser hält die Planung für überzeugend und nachvollziehbar. Es ist verständlich, dass der Antragssteller sich an die Planungsverwaltung wendet, um sein Vorhaben zu verwirklichen. Nicht nachvollziehen kann er, dass die Planungsverwaltung nur einen einzigen Standort in Hagen vorgeschlagen habe. Er fragt daher, ob die Verwaltung der Auffassung ist, dass es auf dem gesamten Stadtgebiet von Hagen keinen anderen Standort für diese Einrichtung gibt. Er bezieht sich auf die jahrealte Planung für dieses Grundstück auf dem Quambusch von dem damaligen Stadtbaurat. Mit einer Erschließung ein Einzelhauswohnbebauung bis zur Twittingstraße. Daher sei sein Misstrauen sehr hoch. Er befürchte nach dem Bau der Tagesklinik den Bau von weiteren Häusern aufgrund der vorhandenen jahrealten Planungen.

 

Herr Arlt erklärt, dass nicht die Verwaltung Grundstücke gesucht und ausgewählt habe. Der Antragssteller sei mit der Frage, welche Grundstücke für dieses Vorhaben in Betracht kommen, an die Verwaltung herangetreten. Die Entscheidung auf welchen Standort sich der Antrag bezieht, lag nicht bei der Verwaltung, sondern bei dem Antragssteller.

 

Herr Thieser bittet die Verwaltung um Mitteilung, welche Standorte dem Vorhabenträger als Alternativen zu dem Standort auf dem Quambusch angeboten worden sind.

 

Herr Klodwig beschreibt die Zwänge aus Sicht des Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke und erklärt den Verlauf und die Voraussetzungen von Förderanträgen.

 

Herr Goertz bittet den Vorhabenträger noch einmal, bezüglich eines Alternativgrundstücks mit dem Fördergeber Gespräche aufzunehmen.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser bezieht sich auf die verschiedenen vorgeschlagenen Grundstücke für dieses Projekt. Sie bittet den Vorhabenträger um Mitteilung, welche Gründe für dieses Vorhaben auf dem Quambusch und welche Gründe gegen die anderen vorgeschlagenen Grundstücke gesprochen haben.

 

Herr Klodwig antwortet, dass es Vorgaben gibt, nämlich die Rahmenbedingungen für eine solche Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Danach wird ein Grundstück mit Bebauungsrecht benötigt, welches die Auswahl von anderen Grundstücken einschränkt. Nach seinem Wissen, sei dies das einzige Grundstück, welches ihm angeboten worden ist. Er befürchtet, dass der Fördergeber den Förderantrag ablehne, wenn im laufenden Verfahren die Grundstücke gewechselt würde.

 

Frau Bremser bedauert, dass das Alternativgrundstück auf dem ehemaligen Sportplatz Quambusch nicht schon zur Sondersitzung vorgeschlagen wurde. Sie merkt an, dass der Rat der Stadt Hagen am 18.11.2021 abschließend über diese Angelegenheit entscheidet. Sie bittet innerhalb der nächsten vier Wochen um Prüfung, ob der Fördergeber mit dem Wechsel des Grundstücks einverstanden ist und ob die Bebauung auf dem Alternativgrundstück möglich ist. Nach der Prüfung könne die Bezirksvertretung Haspe in einer Sondersitzung einen Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Hagen vorbereiten.

 

Herr Thieser erklärt, dass Vorgaben durch einen Fördergeber schon immer die Rahmenbedingungen darstellen. Dies sei allen seit Jahren bekannt. Er konkretisiert folgende Frage an die Planungsverwaltung, welche bis zur Ratssitzung beantwortet werden soll. Er möchte wissen, ob dem Vorhabenträger im Stadtgebiet Hagen keine alternative Fläche mit dem geltenden Baurecht zur Realisierung einer solchen Einrichtung angeboten werden konnte.

 

Herr Dr. Diepes sagt schriftliche Beantwortung zu. Es sind Flächen vorgeschlagen worden, die den Kriterien des Vorhabenträgers nicht entsprochen haben.

 

Herr Gronwald bezieht sich darauf, dass auf dem vorgeschlagenen Grundstück das Planungsrecht „Schule“ bestehe und möchte wissen, warum hier ab sofort eine Tagesklinik gebaut werden könnte.

 

Herr Dr. Diepes antwortet, dass § 61 BauGB Ausnahmen und Erweiterungen der Gegebenheiten vorsieht.

 

Herr Klodwig macht deutlich, dass der Förderantrag für das in der Vorlage vorgeschlagene Grundstück gestellt worden ist. Die Frist wurde durch das Land gesetzt.

 

Herr Romberg fasst die Situation noch einmal zusammen und erklärt, dass gem. den Ausführungen von Herrn Dr. Diepes eine Verlegung des Vorhabens auf den ehemaligen Sportplatz Quambusch nicht möglich sei. Da es sich hier um einen Außenbereich gem. § 35 BauGB handelt, ist kein Planungsrecht vorhanden. Ohne vorhandenes Planungsrecht sei keine Förderung durch das Land möglich. Deshalb müsse seiner Meinung nach jetzt eine Entscheidung für oder gegen den vorgeschlagenen Standort getroffen werden.

 

Herr Dr. Diepes erklärt, dass die Diskussion, ob es sich bei dem Grundstück des ehemaligen Sportplatzes Quambusch um einen Bereich gem. §§ 34, 35 BauGB handelt, an einigen Stellen strittig sein. Baureife oder Planungsrecht sei an dieser Stelle allgemein nicht vorhanden. Sonst wäre die geplante Wohnbebauung dort viel schneller umgesetzt worden.

 

Herr Goertz möchte wissen, ob für das bestehende Umkleidegebäude auf dem ehemaligen Sportplatz Quambusch Baurecht bestanden hat.

 

Herr Dr. Diepes erklärt, dass die Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche für den Bereich Sport dargestellt ist. Auf solchen Flächen dürfen untergeordnete Baukörper wie z.B. Umkleidegebäude oder Vereinsheime errichtet werden.

 

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 19:01 Uhr bis 19:08 Uhr.

 

Nach der Sitzungspause erfolgt Einzelabstimmung zu den vier Punkten.

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

  Zur Kenntnis genommen

 

 

 

2. Der Rat der Stadt Hagen unterstützt das Vorhaben des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke, eine Kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik einzurichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

3

-

-

ndnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

-

 

X

  Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

12

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Der veränderten Entwurfsplanung des Vorhabenträgers, die die klimaschutzrelevanten und topografischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt und eine ganzheitliche Nutzung der Grünfläche des Objekts Twittingstr. 23 a-b beinhaltet, wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

-

5

-

CDU

3

-

-

ndnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

-

2

-

AfD

-

-

-

 

X

  Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

Dafür:

5

Dagegen:

7

Enthaltungen:

-

 

 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich nach Zusage der beantragten Förderung die Verhandlungen über den Verkauf des städtischen Grundstücks aus dem Objekt Twittingstr. 23 a-b aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

-

5

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

-

2

-

AfD

-

-

-

 

X

  Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

Dafür:

5

Dagegen:

7

Enthaltungen:

-

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage