04.10.2021 - 5.2 Bürgerantrag nach § 24 GO an den Ausschuss für ...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker erklärt, dass die Antragstellerin nicht anwesend ist und erteilt das Wort für die Verwaltung an Herrn van den Berg vom Umweltamt.

 

Herr van den Berg erläutert den Antrag der Frau W. und erklärt, in diesem Zusammenhang, die Bürgerbeteiligung und das Genehmigungsverfahren bei Windrädern. Bei einer förmlichen Bürgerbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und der Auslegung der Unterlagen bestehen gesetzliche Vorgaben, in welchen Fällen eine solche Beteiligung erforderlich ist. In dem vorliegenden Fall ist kein öffentliches Verfahren vorgesehen.

Herr van den Berg informiert darüber hinaus, dass ein Recht auf Akteneinsicht bestand. Dieses wurde von einigen Bürgern beantragt und genutzt. In allen Fällen wurde die Akteneinsicht durch die Verwaltung genehmigt. Des Weiteren weist Herr van den Berg darauf hin, dass die Kolleginnen und Kollegen des Fachamtes für Auskünfte und Fragen immer gerne zur Verfügung stünden und diesbezüglich sehr hilfsbereit seien.

 

Herr Römer bedauert die mangelnde Bürgerbeteiligung seitens der Gesetzgebung und sieht das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde genommen. Er fordert die Verwaltung auf, kreative Lösungen zu finden, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen.

Herr Hentschel distanziert sich von der Aussage des Herrn Römer und weist daraufhin, dass es sich dabei um gesetzlich vorgeschriebene Verfahren handele.

 

Herr Kretschmann erklärt, dass trotz aller Bemühungen seitens der Partei die Grünen / Bündnis 90 die gesetzlichen Vorschriften gegriffen haben und es zum Bau der entsprechenden Windräder gekommen sei.

 

Herr Römer und Herr Hentschel beteiligen sich weiterhin an der noch bestehenden Diskussion.

 

Herr van den Berg sieht ebenfalls den Gesetzgeber als Ansprechpartner bezüglich der bestehenden Verfahrensweisen und weist erneut daraufhin, dass seitens der Verwaltung immer ein offenes Ohr für die Bürgerinnen und Bürger besteht und deren Interessen natürlich beachtet werden. Dazu prüft das Fachamt in solchen Fällen immer den Lärm, die optisch bedrängende Wirkung und den Schattenwurf solcher Anlagen, auch wenn keine Bürgeranfragen dazu vorliegen.

 

Herr Kretschmann richtet sich an Herrn Römer und teilt mit, dass er natürlich den Bau von Windrädern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben befürworte.

 

Herr Römer teilt mit, dass aus seiner Sicht die Bürgerinnen und Bürger viel zu spät über solche Baumaßnahmen informiert werden und die Bürgerbeteiligung sehr wichtig ist. Er sieht in den Windrädern auch viele Nachteile, die zu berücksichtigen seien.

 

 

Herr van den Berg verdeutlicht nochmal, dass natürlich die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit eingebunden werden, sofern es sich um ein Verfahren mit öffentlicher Beteiligung handelt. In diesen Fällen ist eine Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgesehen.

Herr van den Berg weist erneut daraufhin, dass Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu geplanten Bauvorhaben seitens der Verwaltung immer beantwortet werden.

 

Herr Kretschmann richtet sich an Herrn Römer und teilt seine Verwunderung über dessen Aussage mit.

 

Herr Dr. Bücker bedankt sich für die Wortbeiträge. Der Bericht der Verwaltung wird einstimmig vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

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 Zur Kenntnis genommen.

 

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