30.09.2021 - 4.4 Sachlicher Teilflächennutzungsplan -Windenergie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Heinze wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Nach einem Gespräch mit der Rechtsabteilung der kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) komme er zu dem Schluss, dass die Bezirksvertretung im Falle einer Zustimmung keine Einflussmöglichkeit mehr auf zukünftige Windenergieplanungen habe. Die weitere Planung von Windvorrangzonen solle weiterverfolgt werden. Die in der Vorlage dargelegten 10 % des substanziellen Raumes seien seiner Ansicht nach unbegründet. Das Hochwasser habe gezeigt, dass sich eine weitere Versiegelung von Waldflächen ungünstig auswirke.

 

Herr Gerbersmann trägt vor, dass die Verwaltung zu einer Einstellung des Verfahrens rate, da sie davon ausgehe, dass durch die festgelegte 1000-Meter-Abstandsregelung zur Wohnbebauung kein substanzieller Raum mehr vorhanden sei, der ein rechtlich einwandfreies Flächennutzungsplanverfahren ermögliche. Aufgrund der dicht besiedelten Landschaftsverhältnisse im Stadtgebiet Hagen mache die Weiterverfolgung von Windvorrangzonen seiner Meinung nach keinen Sinn.

 

Herr Schmidt ist der gleichen Ansicht wie Herr Gerbersmann. Die Regulierung der Anzahl von Windenergieanlagen ergebe sich seiner Ansicht nach durch die Siedlungsstruktur im Stadtgebiet Hagen. Die Weiterverfolgung von Windvorrangzonen halte er für nicht sinnvoll, da die 1000-Meter-Abstandsregelung der Verwaltung keinen Spielraum mehr lasse.

 

Herr Heinze führt aus, dass die 1000-Meter-Abstandsregelung für Wohn- und Mischgebiete gelte. Er wolle an der Planung von Windvorrangzogen in Außenbereichen festhalten, in denen diese Abstandsregelung nicht gelte.

 

Herr Glod regt an, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da seiner Meinung nach noch ein erheblicher Diskussionsbedarf bestehe.

 

Herr Krippner schließt sich Herrn Glod an, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um weitere Informationen einholen zu können.

 

Herr Schmidt macht für den Fall einer Vertagung den Vorschlag, dass die Verwaltung zur weiteren Entscheidungsfindung anhand einer Karte darstelle, welche Gebiete unter Berücksichtigung der 1000-Meter-Abstandsregelung oder anderen Ausschlusskriterien noch für die Aufstellung von Windenergieanlagen in Frage kommen.

 

Herr Gerbersmann rät der Bezirksvertretung, heute eine Entscheidung zu fällen.

Er gehe davon aus, dass bis zur nächsten Sitzung der BV keine nennenswerten Erkenntnisse hinzugewonnen werden können, da die Begründung in der Verwaltungsvorlage ausreichend sei und sich bis zur nächsten Sitzung nicht ändern werde. Er gebe außerdem zu bedenken, dass der Rat der Stadt Hagen das Entscheidungsgremium sei. Die von Herrn Schmidt gewünschte Kartierung unter Berücksichtigung verschiedener Ausschlusskriterien sei seines Erachtens mit einem erheblichen Aufwand verbunden und in der Kürze der Zeit durch die Verwaltung nicht realisierbar.

 

Herr Krippner macht den Vorschlag, dass die protokollierten Bedenken, die Herr Heinze geäußert habe, in die weitere Beratungsfolge mit einfließen sollen.

 

Herr Heinze möchte bei der weiteren Beratung insbesondere die Frage geklärt haben, welche Gebiete im Stadtbezirk Hohenlimburg zu Außenbereichsflächen zählen. Des Weiteren möchte er wissen, ob in der Zwischenzeit noch mehr Bauanträge zur Errichtung von Windkraftanlagen gestellt worden seien.

 

Herr Arnusch gibt zu bedenken, dass im Fall einer heutigen Vertagung der Rat der Stadt Hagen vor der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg entscheiden werde. In Anbetracht der mittlerweile sehr langen Beratungszeit zu diesem Thema solle heute eine Entscheidung herbeigeführt werden; einer Vertagung werde er sich dennoch nicht verschließen.

Unter Berücksichtigung des Klimaschutzes solle man erneuerbaren Energien eine Chance geben. Die nun geltende Abstandsregelung zur Wohnbebauung sei auch auf die Beschlussfassung der Bezirksvertretung zurückzuführen.

 

Herr Schmidt nimmt den Wunsch nach einer Kartierung aufgrund der Einlassung des Herrn Gerbersmann zurück und auch vor dem Hintergrund, dass der Rat der Stadt Hagen bereits vor der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung tage. Eine weitere Beratung im Nachgang sei wenig sinnvoll. Er rege an, dem Beschlussvorschlag heute zuzustimmen.

 

Herr Heinze stellt den Antrag auf Vertagung.

Er halte an dem Wunsch fest, dass die Verwaltung eine Karte erstellen solle, auf der sowohl die Wohngebiete mit der 1000-Meter-Abstandsregelung, als auch die Außenbereichsflächen im Stadtbezirk Hohenlimburg erkennbar seien.

 

Herr Eisermann ist nicht der Meinung des Herrn Heinze. Er sagt, dass die Vertagung des Tagesordnungspunktes und die Forderung zur Erstellung einer Karte bis zur nächsten Sitzung wenig sinnvoll sei, da der Rat der Stadt Hagen bis dahin bereits beraten und gegebenenfalls entschieden habe.

 

Herr Krippner schlägt eine Beschlussergänzung vor, die die Bedenken des Herrn Heinze widerspiegele. Somit könne dies in den nachfolgenden Gremien berücksichtigt werden.

 

Herr Eisermann schlägt nach Rücksprache mit Herrn Gerbersmann vor, dass die Beschlussergänzung die Berücksichtigung des Auszuges aus der Niederschrift der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg beinhalten solle und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Verfahren des sachlichen Teilflächen­nutzungsplans - Windenergie einzustellen.

Ergänzungsbeschluss:

Bei der weiteren Beratung durch die Fachgremien UKM und STEA und des Rates der Stadt Hagen soll der Auszug aus der Niederschrift der BV Hohenlimburg vom 30.09.2021 berücksichtigt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

3

 

1

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1