07.10.2021 - 7.2 Teiländerung Nr. 110 -Einzelhandel Fleyer Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage von Frau Adamczak zu der Regelung von Zu- und Abfahrten zum Markt schlägt Herr Keune vor, wegen des sachlichen Zusammenhanges die Tagesordnungspunkte I.7.2 und I.7.3 zusammen zu beraten.

 

Da kein Widerspruch erhoben wird, lässt Herr Quardt die beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam beraten.

 

Frau Hammerschmidt führt einleitend aus, dass die Zu- und Abfahrtsregelungen im Durchführungsvertrag geregelt werden.

Weiter macht sie deutlich, dass Lärmbelästigungen in Bezug auf den Verkehr, auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt seien und den Betrieb der Kühlanlagen den DIN-Normen entsprechen werden. Außerdem werde die Zulieferungszone eingehaust, die in westlicher Richtung geschlossen werde.

 

Die Frage von Herrn Quardt zur Zufahrt über die Feithstraße kann von Frau Hammerschmidt zurzeit noch nicht beantwortet werden.

 

Herr Kretschmann bemängelt ausdrücklich fehlende Regelungen zum Rad- und Fußverkehr. Die jetzige Situation sei nicht zufriedenstellend und prekär.

 

Frau Hammerschmidt erwidert, dass seitens des Gutachtens keine wesentliche Behinderung des Rad- und Fußverkehrs zu erwarten sei. Sie sagt jedoch zu, dies nochmals prüfen zu lassen.

 

Herr König meint, dass sich durch den Wegfall der Tankstelle die Anzahl der Verkehre nicht wesentlich erhöhen werde. Er möchte wissen, ob Klagen der Anwohner zu erwarten seien. Dies wird von Frau Hammerschmidt verneint.

 

Herr Meier begrüßt das Vorhaben, ist jedoch auch der Meinung, dass der vergrößerte Markt mehr Verkehr verursachen werde. Außerdem bemängelt er auch die fehlende Regelung der Zu- und Abfahrten und würde es begrüßen, wenn entsprechende Pläne vorhanden wären.

 

Frau Hammerschmidt erklärt, dass entsprechende Pläne erst nach der Offenlage vor dem Satzungsbeschluss vorgelegt werden können. Auch im Erschließungsvertrag seien entsprechende Pläne sichtbar.

 

Auf den Einwand von Herrn Panzer, dass 90 % der Fläche versiegelt werden und keine Begrünung vorgesehen sei sagt Frau Hammerschmidt, dass seitens der Verwaltung auch Umweltstandards gewünscht seien und dies noch zu klären sei. Die entsprechenden Regelungen seien noch nicht wirksam.

 

Herr Meier macht deutlich, dass die Politik frei entscheiden könne, solche Umweltstandards zu empfehlen.

Herr Quardt unterstützt diese Aussage, dass dies noch eingebracht werden könne.

 

Herr Keune erwidert, dass die Offenlage schon dem Satzungsbeschluss entsprechen sollte, sonst sei eine 2. Offenlage erforderlich. Er verweist darauf hin, dass in diesem Vorhaben bereits umweltrelevante Maßnahmen eingeflossen seien. Vor der Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss sollte noch geprüft werden, ob die Forderungen der neuen Bauordnung noch einfließen müssen.

Auf den Einwand von Herrn Meier sagt Herr Keune, dass möglicherweise vor den Regelungen im Genehmigungsverfahren der Bebauungsplan Vorrang habe.

 

Herr Kretschmann macht nochmals auf seinen Einwand zu der Verkehrssituation für Radfahrer und Fußgänger aufmerksam.

 

Herr Keune erwidert, dass es sich hier um eine Angebotsplanung handelt und aufgezeigt werde, welche Ausführungen grundsätzlich möglich seien. In der Ausbauplanung werde man sich im Baugenehmigungsverfahren an die Standards halten müssen. Die Machbarkeit sei abgeprüft, so dass das Verhältnis von Größe des Marktes und Verkehrsmenge verträglich sei. Jeder Autofahrer sei grundsätzlich verpflichtet auf Radfahrer und Fußgänger Rücksicht zu nehmen.

 

Herr Quardt lässt über die Beschlussvorschläge abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 110 -Einzelhandel Fleyer Straße zum Flächennutzungsplan und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 20.09.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

chster Verfahrensschritt:

Es ist beabsichtigt, die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Teiländerung Nr. 110 -Einzelhandel Fleyer Straße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach dem Ratsbeschluss durchzuführen. Parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

-

-

-

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage