23.09.2021 - 4.3 Anfrage der Ratsgruppe Die Linke.hier: Körperve...

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Wortprotokoll

Herr Arlt beantwortet die in der Anfrage gestellten Fragen. Er erklärt, dass es sich bei den beiden vor Gericht stehenden Mitarbeitern um Waste Watcher gehandelt hat, die im Rahmen der Überprüfung der Coronaschutzmaßnahmen eingesetzt wurden. Die Kollegen wurden eingesetzt, da ein erhöhter Personalbedarf vorlag und diese, wie auch weitere Kollegen, Erfahrungen im Außendienst hatten.

Herr Arlt bestätigt, dass der Vorfall dienstrechtliche Konsequenzen hatte. Beide Kollegen wurden umgehend von ihren Aufgaben entbunden. Weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen wurden bis zum Abschluss des Verfahrens ruhendgestellt, mittlerweile aber wieder aufgenommen. Seiner Meinung nach habend die Vorgesetzten umgehend und angemessen auf die Situation reagiert und gehandelt.

Herr Arlt ist davon überzeugt, dass es sich um Einzelfälle aufgrund individuellem Fehlverhalten handelt und es zwischen den einzelnen Vorgängen keinen inneren Zusammenhang gibt. Er betont, dass beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kein grundsätzliches Problem besteht. Den Kolleginnen und Kollegen ist deutlich bewusst, welche Verantwortung sie mit ihrer alltäglichen Tätigkeit den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber tragen und dass sie das in sie gesetzte Vertrauen jeden Tag erneut rechtfertigen müssen.

Um zukünftig ähnliches Fehlverhalten zu verhindern, wird, insbesondere durch die Vorgesetzten, eine klare Haltung in diesen Fällen gezeigt. Herr Arlt betont, dass eine Verletzung eines Menschen im Dienst ein Vorfall ist, der durch nichts gerechtfertigt werden kann. Eine solche Grenzüberschreitung darf nicht toleriert werden und wird es auch nicht. Es ist geplant, die jetzt schon stattfindenden Schulungen zur Deeskalation und Kommunikation in Zukunft noch weiter zu intensivieren. Eine Garantie, die in Zukunft ein individuelles Fehlverhalten ausschließt, kann aber nicht gegeben werden.

 

Herr F. Schmidt fragt nach, ob die Schulungsmöglichkeiten auch für Mitarbeiter gelten, die originär nicht im Ordnungsbereich tätig sind, wie beispielsweise die eingesetzten Waste Watcher.

 

Herr Arlt antwortet, dass dies von der Zweckmäßigkeit des Einsatzes abhängt. Grundsätzlich stehen aber jedem die notwendigen Schulungen zur Verfügung.

 

Herr Hentschel stellt klar, dass es nicht das Ziel der Anfrage war, dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ein grundsätzliches Fehlverhalten zu unterstellen.

Herr Hentschel hat während der Pandemie wahrgenommen, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung ihre Kontrollen mit Unterstützung eines Sicherheitsdienstes durchgeführt hatten. Er möchte wissen, ob die Waste Watcher grundsätzlich eine für Kontrollen notwendige Ausbildung haben und ob es sich nicht um eine hoheitliche Aufgabe handelt. Er möchte ferner wissen, ob die Waste Watcher im Vorfeld geschult wurden.

 

Herr Arlt bestätigt, dass hoheitliche Aufgaben nur durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde wahrgenommen werden dürfen. Die Waste Watcher waren aber nicht hoheitlich tätig, da sie unterstützend eingesetzt wurden. Er stimmt Herrn Hentschel zu, dass ausreichende Schulungen wünschenswert sind. Er gesteht aber ein, dass eine optimale Vorbereitung während der Pandemie nicht immer möglich war, da meist kurzfristig gehandelt werden musste.

 

Herr König fragt, wie das Verhältnis der Übergriffe von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den städtischen Kolleginnen und Kollegen sei.

 

Herr Arlt möchte mit einer Antwort die Geschehnisse nicht relativieren, aber im Jahr 2021 gab es bisher 18 Strafanzeigen aufgrund von Übergriffen auf Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass die Summe der Übergriffe auf alle Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nochmals höher ist.

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Anlagen zur Vorlage

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