23.09.2021 - 6.24 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Heuer führt aus, dass der rasche Klimawandel alle Beteiligten vor große Herausforderungen im Rahmen der Stadtplanung stellt. Eine Reaktion darauf sollte ihrer Meinung nach die Entsiegelung von Flächen, der Schutz großer Bäume, die Schaffung von Frischluftschneisen und die Intensivierung des Hochwasserschutzes sein. Auf der Gehre wird nun das Gegenteil gemacht. Es werden Flächen versiegelt und verdichtet, große Bäume wurden abgeholzt sowie der nächtliche Kaltluftzufluss unterbrochen.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erkennt die ökologische Bauplanung an, dennoch sei es ein grundsätzlicher Fehler, in diesem Gebiet zu bauen. Daher wird dem Vorhaben nicht zugestimmt.

Sie ruft dazu auf, den vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Klimanotstand ernst zu nehmen.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 22.06.2021 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, an der Grenze von Emst zu Eppenhausen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 5 die Flurstücke 48, 49, 115, 116 und 531 sowie in der Flur 7 das Flurstück 566 in seiner Gesamtheit und die Flurstücke 52, 204, 382, 460 und 506 zu Teilen.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

10

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

7

 

AfD

3

 

 

Hagen Aktiv

 

2

 

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

 

1

 

HAK

2

 

 

Die PARTEI

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

33

Dagegen:

10

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=313790&selfaction=print