15.09.2021 - 4.2 Teiländerung Nr. 116 "Aufhebung der Teiländerun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Römer fragt nach, warum hier nun eine Aufhebung erfolgen müsse.

 

Frau Hammerschmidt teilt mit, dass die 55. Änderung aufgehoben werden müsse, da diese aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr anzuwenden sei. Dies reiche aber nicht aus, es müsse eine formelle Aufhebung folgen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Verfahren zur Teiländerung Nr. 116 „Aufhebung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung einzuleiten.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung umfasst das gesamte Stadtgebiet.

 

chster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0