15.09.2021 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Heuer gibt zur Kenntnis, dass man der Vorlage nicht zustimme, da eine innerstädtische Verdichtung klimaschädlich sei.

 

Herr Meier hebt hervor, dass zu dieser Vorlage kein einziger Bürger-Einspruch vorliege. Dies sei selten und auf die gute Vorarbeit zurück zu führen. Dafür bedanke er sich.

 

Frau Hammerschmidt bestätigt, dass in der ersten Bürgeranhörung alle Anliegen besprochen worden seien und zu dieser Vorlage keine Bürgeranregungen mehr erfolgt seien.

 

Herr Klepper beantwortet die Frage von Herrn Reinke, dass die Bezirksvertretung Mitte und der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität diese Vorlage ungeändert beschlossen habe.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 22.06.2021 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, an der Grenze von Emst zu Eppenhausen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 5 die Flurstücke 48, 49, 115, 116 und 531 sowie in der Flur 7 das Flurstück 566 in seiner Gesamtheit und die Flurstücke 52, 204, 382, 460 und 506 zu Teilen.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

 

1

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=313251&selfaction=print