09.09.2021 - 5.2 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 09.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Gabriele Wehner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz führt aus, dass die Verwaltung die zweiprozentige Dynamisierung grundsätzlich für richtig hält, aufgrund der besonderen Belastung der letzten Monate die Aussetzung der Dynamisierung der Elternbeiträge allerdings für ein richtiges und gebotenes Signal ansieht.
Frau Kaufmann ergänzt, dass der Beschluss in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses einstimmig gefasst worden ist.
Herr Rudel bestätigt, dass die zweiprozentige Dynamisierung zwar gemeinsam beschlossen worden ist, stellt diese allerdings grundsätzlich in Frage. Er würden den Tagesordnungspunkt gerne erst im Rat entscheiden.
Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Rudel an. Er merkt an, dass die Ratsgruppe Die Linke. von Anfang an dagegen gewesen ist.
Herr Schmidt merkt an, dass die Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg gegen die Dynamisierung gewesen ist. Er weist darauf hin, dass diese eingeführt worden ist, ohne dass eine Kostenentwicklung diese notwendig gemacht hat. Dem Vorschlag von Herrn Rudel folgt er.
Herr Gerbersmann erinnert daran, dass festgestellt worden ist, dass eine Kostensteigerung lediglich alle paar Jahre schwer zu kalkulieren und problematisch ist. Für Eltern ist darüber hinaus problematisch, wenn alle paar Jahre eine Anhebung um z. B. 10 % vorgenommen wird. Die jährliche Kostensteigerung ist immer höher als die zweiprozentige Steigung, alleine durch die steigenden Personalkosten. Sofern die Dynamisierung grundsätzlich gestrichen werden soll, bedarf es einer neuen HSP-Maßnahme.
Herr Klepper stimmt Herrn Gerbersmann bezüglich der Kostensteigerung zu. Die Vorschläge können in die Beratung mit eingebracht werden, für die vorliegende Beschlussfassung sind diese allerdings unerheblich. Er wirbt dafür, den Beschluss zu fassen, um ein deutliches Zeichen gegenüber den Eltern zu setzen.
Herr König führt aus, dass die Elternbeiträge in Hagen – im Vergleich zu der Umgebung – sehr hoch sind.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt klar, dass die Elternbeiträge bei den niedrigen und mittleren Einkommen nicht höher sind, als in der Umgebung. Bei den höheren und hohen Einkommen ist dies richtig.
Frau Köppen plädiert dafür, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Sie hält es für wichtig, die Dynamisierung auszusetzen. Sie hält es für diskutabel, dass bei den Kitagebühren die Eigenanteile der Träger übernommen werden müssen. Das Signal in die Stadtgesellschaft findet sie wichtig.
Herr Schmidt fragt, was die Verwaltung berechtigt, auf die 130.000 € - also die zweiprozentige Dynamisierung bis zum 31.07.2023 – zu verzichten.
Herr Gerbersmann antwortet, dass es sich hierbei um einen Coronaschaden handelt, der ergebnisneutral dargestellt werden kann.
Herr Rudel wollte mit seinem Antrag lediglich eine Befassung im Rat herbeiführen. Da sich nun alle mit der Thematik befasst haben sieht er eine Beschlussfassung am heutigen Tage unproblematisch, behält sich allerdings für die SPD-Fraktion vor, im Rat einen anderslautenden Beschlussvorschlag einzubringen.
Herr Eiche spricht sich für das positive Signal an die Eltern aus.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wie sie dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt die Veröffentlichung der 2. Nachtragssatzung vorzunehmen.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zweiprozentige Dynamisierung der Elternbeiträge aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen des Leistungsangebotes bis zum 31.07.2023 auszusetzen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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129 kB
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