09.09.2021 - 5.9 Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König erläutert, dass die Sitzungen des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung und des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität noch stattfinden und darüber hinaus in zwei Bezirksvertretungen angeregt worden ist, eine Befassung erst nach den Fachausschüssen stattfinden zu lassen. Er stellt daher den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussfassung erst in der Ratssitzung im November durchzuführen und verdeutlicht, dass es keinen inhaltlichen Dissens gibt.

 

Herr Keune stellt fest, dass es bedauerlich ist, dass sich die Beratung der Vorlage so hinzieht. Er merkt an, dass der Haupt- und Finanzausschuss nicht als Bündelungsausschuss fungiert, sondern aufgrund seiner fachlichen Betroffenheit – insbesondere für die Veräußerung von Liegenschaften – eine Entscheidung fällt. Er empfiehlt die fachliche Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses zu beraten und ansonsten den regulären Beratungsgang abzuwarten und ggf. auf Grundlage des bündelnden Votums des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung zu entscheiden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussfassung in die Ratssitzung am 18.11.2021 zu verschieben, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass der Geschäftsordnungsantrag mehrheitlich beschlossen ist.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die in der Vorlage festgeschrieben Standards zu Klima- und Umweltbelangen r die verbindliche Bauleitplanung zu beschließen. Ab dem Zeitpunkt des Beschlusses gelten die  Klima- und Umweltstandards grundsätzlich für sämtliche Bebauungspläne, die neu aufgestellt werden sowie r laufende Verfahren, die sich noch nicht in der Offenlage befinden. Darüber hinaus werden die Klima- und Umweltstandards bei zukünftigen Verkäufen stadteigener Immobilien zur Anwendung gebracht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

Die Beschlussfassung wurde mehrheitlich auf die Sitzung des Rates am 18.11.2021 verschoben.