26.08.2021 - 4.2 Teiländerung Nr. 116 "Aufhebung der Teiländerun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Heinze stellt die Frage, welche Auswirkungen für das gesamte Stadtgebiet Hagen mit der neuen Beschlussfassung zu erwarten seien.

 

Herr Keune trägt vor, dass aufgrund der aktuellen Gesetzgebung des Landes NRW eine Aufhebung des bisherigen Flächennutzungsplans vorgesehen sei. In weiten Teilen des Stadtgebietes seien die Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) zu erteilen. Aufgrund der vorgegebenen Abstandszonen für das gesamte Hagener Stadtgebiet sei klar, dass kein ausreichender Raum für Windenergieanlagen ausgewiesen werden könne.

 

Herr Dr. Stückemann erläutert, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Anlass für die vorliegende Verwaltungsvorlage gewesen sei. Mit der Aufhebung des Flächennutzungsplanes solle eine Rechtsklarheit herbeigeführt werden.

 

Herr Keune ergänzt, dass der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) die Aufhebung des Flächennutzungsplanes bereits empfohlen habe.

 

Herr Heinze stellt einen Antrag auf Vertagung, zieht den Antrag jedoch wieder zurück.

 

Herr Schmidt bemängelt, dass der von der BV Hohenlimburg am 27.05.2021 gefasste Beschluss unter der Vorlagen-Nr. 0528/2021 noch nicht umgesetzt worden sei und erinnere dringend an die Erledigung.

Die Verwaltung wurde per Beschluss gebeten, die Gründe für die Genehmigung der WEA 2 am Stoppelberg schriftlich darzulegen. Diese schriftliche Darlegung wurde durch den Verwaltungsvertreter des Umweltamtes am genannten Sitzungstag zugesichert. Es solle auch die Frage beantwortet werden, warum die Genehmigung der WEA 2 am Stoppelberg ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt sei.

Der vorliegenden Verwaltungsvorlage werde er zustimmen.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Verfahren zur Teiländerung Nr. 116 „Aufhebung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung einzuleiten.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung umfasst das gesamte Stadtgebiet.

 

chster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

2

 

1

SPD

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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