23.06.2021 - 4.1 Schwimmen in Hohenlimburg hier: Sanierung Richa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Eisermann schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zunächst mit einer Fragerunde zu beginnen, bei der ausschließlich Sachfragen zur Vorlage von der Verwaltung bzw. zur Machbarkeitsstudie durch Herrn Vatheuer zu beantworten seien. Die gestellten Sachfragen werden nicht als Wortmeldungen gewertet, danach werde die Diskussion eröffnet.

Des Weiteren informiert er die Mitglieder der Bezirksvertretung über den einen Tag zuvor gefassten Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses zur vorliegenden Verwaltungsvorlage.

 

Herr Keune erläutert den Inhalt der Verwaltungsvorlage. Er führt aus, dass die Variante der Teilüberdachung für das Freibad Henkhausen im Zuge der Variantenüberprüfung neu hinzugekommen sei und sich als favorisierte Variante darstelle.

Er trägt vor, dass Herr Vatheuer als Berater in Schwimmbadfragen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die beiden möglichen Varianten in Henkhausen beauftragt wurde, um die finanzielle und technische Durchführbarkeit darzustellen.

Er erklärt, dass sich die Neubau-Variante am Kirchenberg aus verschiedenen Gründen als nicht optimal abbilde. Die Fördersumme werde weit überschritten und der vorgegebene Zeitrahmen sicher nicht eingehalten werden, da bis Ende des Jahres 2024 die Fördergelder abzurufen seien. In der Zwischenzeit habe der Fördermittelgeber bereits signalisiert, dass für ein Neubau-Projekt, egal an welcher Stelle im Bezirk, ein komplett neuer Antrag zu stellen sei und die bereits bewilligten Fördermittel hierfür nicht zur Verfügung stünden.

Herr Keune macht deutlich, dass die Verwaltung ein ganzjähriges Schwimmen im Stadtbezirk Hohenlimburg ermöglichen wolle, jedoch die zeitlichen und finanziellen Aspekte in ihren Vorschlägen unbedingt zu berücksichtigen habe.

 

Herr Vatheuer erläutert seine langjährige Tätigkeit als Unternehmensberater für Städte und Gemeinden und den Hergang der Prüfungen der einzelnen Varianten; vom Sanierungsbedarf des Richard-Römer-Lennebades über einen möglichen Neubau am Standort Kirchenberg bis zur Traglufthallen- bzw. Teilüberdachungsvariante im Freibad Henkhausen mit den einzelnen Maßnahmen, die für die Ertüchtigung des Bades notwendig seien. Eine Sanierung im Rahmen der neuen Variante würde den Eingangsbereich verbessern und die Duschsituation komfortabler gestalten, das 50-Meter-Becken werde über Jahre gebrauchsfähig zur Verfügung stehen; der Planschbeckenbereich werde kinderfreundlicher konstruiert.

Bei der Gegenüberstellung einer Traglufthalle oder einer Teilüberdachung stelle sich die Traglufthallenvariante, abgesehen von der atmosphärischen Bewertung, als energetisch kritisch dar.

Die Teilüberdachung hingegen beinhalte einen festen Überbau über 25 Meter des Beckens, der Rest könne mit einer beweglichen Hubwand flexibel eingesetzt werden.

Er weist darauf hin, dass lediglich 20 bis 23 Tage im Jahr freibadfähige Tage seien. Die Variante der Teilüberdachung gebe die Flexibilität, ganzjähriges Schwimmen, auch bei schlechtem Wetter, zu ermöglichen. Der Start der Freibadsaison könne individuell festgelegt werden.

Er stelle in Aussicht, dass bei einer optimalen Planung mit einer Fertigstellung im Frühsommer 2023 gerechnet werden könne, eine Fertigstellung im Sommer 2024 sei sicher. 

 

Herr Eisermann dankt Herrn Vatheuer für seine ausführlichen Erläuterungen.

 

Herr Krippner fragt, ob und welche Reaktionen der Fördermittelgeber bereits zum Änderungsantrag signalisiert habe.

Außerdem möchte er wissen, wieviel Zeit der Schließungsprozess der flexiblen Teilüberdachung benötige, wenn zum Beispiel bei plötzlich aufkommenden schlechten Wetters das Bad komplett überdacht werden müsse.

Er stellt außerdem die Frage, wie hoch die in Kürze zu erwartenden Kosten zur Bauunterhaltung bei einer Nicht-Sanierung im Freibad Henkhausen seien.

 

Herr Vatheuer antwortet, dass die zukunftsfähige Ertüchtigung des Beckens allein bei ca. 560.000 Euro liegen werde, um es für die nächsten 20 Jahre zu erhalten.

Eine Schließung bzw. Öffnung der flexiblen Wände sei ohne große zeitliche Verzögerung möglich, dies sei auch abhängig von einer manuellen oder elektrischen Lösung.

Eine Schließung oder Öffnung sei jedoch im laufenden Betrieb möglich.

 

Herr Keune trägt vor, dass die Bezirksregierung schriftlich mitgeteilt habe, dass ein Neubau am gleichen oder an einem anderen Standort für den Einsatz der Fördergelder nicht in Betracht komme. Die Alternative in Henkhausen werde hingegen geprüft und müsse mit weiteren Unterlagen zur Änderung der Zweckbestimmung manifestiert werden, um eine Umschichtung der bereits bewilligten Fördermittel herbeiführen zu können. Hierzu gehören zum Beispiel eine Kostenberechnung, eine ausführliche Begründung, der Nachweis des sozialen Kontextes sowie eine schriftliche Stellungnahme zum Bauzeitplan.

 

Herr Schmidt stellt die Frage, wer den Antrag auf Fördermittel ausformuliert habe, da er selbst Textpassagen für eben diesen Antrag zur Verfügung gestellt habe, die auch verwendet worden seien. Seiner Ansicht nach lassen die Ausführungen des Herrn Vatheuer fälschlicherweise vermuten, dass der Antrag durch die Stadt Hagen und seiner Unternehmensberatung gestellt worden sei.

Außerdem möchte er wissen, ob Herr Vatheuer als Gutachter und Bäder-Experte einen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen werde, wenn die Variante der Teilüberdachung in Henkhausen verwirklicht werde.

 

Herr Vatheuer antwortet, dass die Stadt Hagen den ca. 50 bis 60 Seiten starken Fördermittelantrag ausgearbeitet habe. Er selbst habe durch diverse Ausformulierungen einige zusätzliche Kriterien und Aspekte mit einfließen lassen, um dem Antrag größere Erfolgschancen zukommen zu lassen.

Auf die Frage des eigenen Vorteils von Herrn Schmidt antwortet er, dass durch den Grundsatz der öffentlichen Ausschreibungen nicht davon ausgegangen werden kann, dass seine Netzwerker und Partner letztendlich den Zuschlag für eine Maßnahme bekämen. Da seine Tätigkeit in der Unternehmensberatung liege, sei der Bau oder Nicht-Bau einer Traglufthalle bzw. Teilüberdachung in Henkhausen für ihn wirtschaftlich nicht von Belang.

 

Herr Keune kritisiert die Fragestellung des Herrn Schmidt. Es sei nicht erkennbar, dass Herr Vatheuer mit seiner fachlichen Kompetenz zugunsten eines Auftrages abweiche. Er betone, dass die Beratung des Herrn Vatheuer sehr gut und eine weitere zukünftige Zusammenarbeit nicht ausgeschlossen sei.

 

Herr Glod fragt, ob bei der Beckensanierung in Henkhausen die Edelstahlvariante oder die Folienauskleidung die bessere Alternative sei und in welchen zeitlichen Abständen die Folie ausgetauscht werden müsse und welche Folgekosten dafür entstehen.

 

Herr Vatheuer führt aus, dass die Alternative zum kompletten Becken aus Edelstahl sei, die Seitenteile aus Edelstahl zu fertigen und den Boden mit Folie auszukleiden. Dies sei heutzutage eine gängige Methode, die Haltbarkeit sei in beiden Fällen abhängig vom jeweiligen Gebrauch. Je nach dem, wofür man sich in der Planung entscheide, müssen die Preise verglichen werden, da der Edelstahlpreis aktuell sehr hoch sei.

 

Herr Arnusch fragt, für welchen Zeitraum die Dichtigkeit der Hubwand gegeben sei bzw. nach welchem Zeitraum mit einer Reparatur gerechnet werden müsse. Diese auftretenden Folgekosten müssen seines Erachtens von der Stadt Hagen mit berücksichtigt und getragen werden.

Außerdem möchte er wissen, ob die angeführten erheblichen Sanierungen bzw. Veränderungen des Henkhauser Freibades möglicherweise vom Fördermittelgeber als Neubaumaßnahme gewertet werden könnten.

 

Herr Keune antwortet, dass es sich bei den Plänen um eine Erneuerung handele, die zum Teil aus einer Sanierung und zum Teil aus einem Neubau von ergänzenden Teilen bestehe. Dies wurde von der Bezirksregierung als grundsätzlich förderfähig eingestuft.

 

Herr Vatheuer trägt vor, dass die Dichtigkeit der Hubwand gewährleistet sei. Kosten für die Bauunterhaltung, im günstigsten Fall drei Prozent der Investitionssumme, besser seien fünf bis sieben Prozent, müssen in jedem Bauvorhaben jährlich mit berücksichtigt werden, da nach einer gewissen Zeit mit einem Verschleiß zu rechnen sei. Bei den Abschreibungen liegen die technischen Teile eines Schwimmbades bei ca. 10 bis 15 Jahren, die mechanischen Teile bei ca. fünf Jahren.

 

Herr Keune ergänzt, dass Rücklagen für die Bauunterhaltung sowohl für Maßnahmen am Henkhauser Freibad als auch für eine mögliche Sanierung im Richard-Römer-Lennebad gebildet werden müssten.

 

Herr Eisermann verweist auf den vorliegenden Fragenkatalog der Fraktionen CDU und SPD sowie den Einzelvertreterinnen von Hagen Aktiv und Bündnis 90/Die Grünen.

 

Herr Keune schlägt vor, dass Herr Vatheuer die baulichen Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet und Herr Raab die restlichen Fragen beantwortet.

 

Herr Vatheuer beantwortet die Fragen aus dem Fragenkatalog wie folgt:

 

Frage: Können in den einzelnen Sammelumkleiden Einzelkabinen mit eingebaut werden? Da im Besonderen Frauen oder Jugendliche kaum bereit sind, sich in Sammelumkleiden umzuziehen. Weiterhin benötigen auch die Lehrkräfte Einzelumkleiden.

 

Antwort: Ja, Einzelkabinen werden bei den Sammelumkleiden mit eingeplant. Zusätzliche Einzelumkleiden können im Zuge einer Erweiterung vorgesehen werden.

 

Frage: Ist ein Schlüssel- System bei den Umkleidekästen geplant? Wenn ja, welches?

 

Antwort: Es werde ein auf Münzen basierendes System vorgeschlagen.

 

Frage: Wo wird eine behindertengerechte Umkleidekabine eingeplant?

 

Antwort: Es wird größere multifunktionale Umkleidekabinen mit behindertengerechten Nutzungsmöglichkeiten geben.

 

Frage: Wo wird eine Familienkabine mit Wickelmöglichkeit eingeplant?

 

Antwort: In allen multifunktionalen Umkleidekabinen. In der weiteren Planung eventuell noch an geeigneten Stellen auf dem Gelände.

 

Frage: Wie wird der Kabinenbereich beheizt?

 

Antwort: Heizung und Lüftung, wie der Schwimmbereich.

 

Frage: Wo können in den Duschbereichen Einzelkabinen eingebaut werden?

 

Antwort: Die Duschbereiche werden mit Trennwänden ausgestattet.

 

Frage: Wo können in den Duschbereichen behindertengerechte Duschen mit Sitzmöglichkeit eingebaut werden?

 

Antwort: Kann mit eingeplant werden.

 

Frage: Wie wird der Duschbereich beheizt?

 

Antwort: Auch mit Heizung und Lüftung.

 

Frage: Wie sind die Zugänge zu den Behindertentoiletten geplant?

 

Antwort: Es handele sich hierbei um Detailplanung, die noch nicht abgeschlossen sei.

 

Frage: Ist in einer der Behindertentoiletten eine Wickelmöglichkeit eingeplant?

 

Antwort: Ebenfalls Detailplanung, wie oben.

 

Frage: Ist es gewährleitstet, dass sowohl die DLRG als auch die Kanuten bzw.

Wasserballer die nötigen Voraussetzungen für ihr Training vorfinden?

(Außer Sprungturm)

 

Antwort: Grundsätzlich sei das sanierte 50-Meter-Becken für alle Gruppen geeignet.

Ein Wasserballfeld werde eingeplant.

 

Frage: Wie hoch wird die Halle gebaut?

 

Antwort: Fünf Meter Hallenhöhe.

 

Frage: Gibt es die Möglichkeit Solaranlagen auf dem Dach zu installieren?

 

Antwort: Auf dem Dach der neuen Umkleiden könne durchaus Photovoltaik installiert werden.

 

Frage: Wie wird die Umrandung am Schwimmbecken aussehen?

Bleibt es bei den bisherigen Betonplatten?

 

Antwort: Ja, dies ist so vorgesehen, es gebe jedoch noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel mit Fliesen oder einem Weichboden.

 

Frage: In der Kostenaufstellung steht, dass auf dem Beckenboden ein Estrich sowie Schwimmbadfolie angebracht werden. Sollte es nicht ein komplettes Becken aus Edelstahl sein? Was passiert, wenn die Kanuten beim Training Bodenkontakt haben?

 

Antwort: Die Frage des Edelstahlbeckens wurde bereits zuvor erläutert, es handele sich bei der Hybrid-Lösung, also Edelstahl und Schwimmbadfolie, um die Kostengünstigere. Beim Training der Kanuten setze er auf die Rücksichtnahme der Teilnehmer. Schäden können beim Bodenkontakt mit scharfen Gegenständen sowohl bei einem Edelstahlboden als auch bei einer Schwimmbadfolie entstehen.

 

Frage: Ist im Winterbereich das Schwimmtraining für Schulen gewährleistet, d. h. dass die Wasserhöhe auch bei heruntergefahrener Hubwand den Kindern Bodenkontakt ermöglicht zur Wassergewöhnung?

 

Antwort: Es gebe mehrere Möglichkeiten, die Wassertiefe zu regulieren, um auf die Bedürfnisse der Schulkinder oder auch der Wasserballspieler einzugehen. Dies müsse noch genauer eruiert werden.

 

Frage: Wie stellt sich die Schwimmsituation an der Hubwand dar? Gibt es dort die Möglichkeit sich festzuhalten, wichtig für schlechte Schwimmer oder Schwimmanfänger?

 

Antwort: Es werde eine Stehstufe mit Festhaltemöglichkeit geben.

 

Frage: Was passiert mit dem Schwimmbecken im restlichen Bereich im Winterbetrieb? Bleibt da das Wasser drin? Wie erfolgt dann die Aufbereitung, wenn die Hubwand im Sommer wieder hochgefahren wird, da das Wasser ja dann normalerweise grün ist?

 

Antwort: Das Wasser werde im Becken bleiben und entsprechend mit Chlor und Durchströmung aufbereitet.

 

Frage: Was für eine Beleuchtung erfolgt in der Überdachung? LED?

 

Antwort: LED sei zu empfehlen.

 

Frage: Ist ein Raum für den Schwimmmeister und das benötigte Equipment geplant?

 

Antwort: Ja, dies werde im Weiteren geplant.

 

Frage: Ist die geplante Luftwasserwärmepumpe auch für den Winterbetrieb geeignet?

 

Antwort: Ja.

 

Frage: Wie wird die Halle beheizt?

 

Antwort: Heizung und Lüftung.

 

Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Seitenwände der Überdachung für das Schwimmen von Muslima abzuhängen?

 

Antwort: Dies sei nur mit sehr hohem Aufwand möglich.

 

Frage: Ist der Beckenzugang für Behinderte gewährleistet?

 

Antwort: Ja, anhand eines mobilen Gerätes.

 

Frage: Gibt es die Möglichkeit, Teile des Daches transparent zu gestalten oder gar zu öffnen (Cabriodach)?

 

Antwort: Ja, dies sei möglich. Er gebe zu bedenken, dass ein sogenanntes Cabriodach sehr teuer und sehr anfällig für Störungen sei.

Eine transparente Gestaltung des Daches könne in Form von Dachkuppeln erfolgen, Kosten ca. 50.000 bis 80.000 Euro Mehrkosten zu der jetzigen Grundplanung. Die Installation von Solaranlagen müsse durch einen Statiker geprüft werden.

 

Herr Raab beantwortet die weiteren Fragen aus dem Fragenkatalog wie folgt:

 

Frage: Wem gehören die Parkplätze vor dem Freibad?

 

Antwort: Die Parkplätze unmittelbar vor dem Schwimmbad seien vom Hohenlimburger Schwimmverein gepachtet worden.

Gegenüber gebe es an der Busumrundung ebenfalls weitere Parkplätze im öffentlichen Raum.

 

Frage: Wie soll das Parkplatzproblem gelöst werden?

 

Antwort: Es gebe zur Zeit Gespräche mit der Hagener Straßenbahn AG, um die Routenführung der Busse dahingehend zu verändern, dass das Bad in Henkhausen an den ÖPNV angeschlossen werde.

Ein weiterer Parkplatz, der zum Pachtgebiet des HSV gehöre, liege oberhalb des Tennisplatzes und könne als Ausweichmöglichkeit zum Parken genutzt werden.

 

Frage: Sind die Verpächter des Geländes Henkhausen mit den Plänen einverstanden bzw. können diese ein Veto einlegen?

 

Antwort: Ja, die Erbengemeinschaft als Verpächter an den Hohenlimburger Schwimmverein seien einverstanden mit beiden möglichen Varianten.

 

Frage: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Verlängerung der Erbpacht?

 

Antwort: Die Entscheidung zur Verlängerung der Erbpacht sei noch in diesem Jahr vom Hohenlimburger Schwimmverein zu treffen. Dies hänge sicherlich auch mit der politischen Entscheidung zur Zukunft des Bades ab.

 

Frage: Gibt es noch Rückstellungen für das Lennebad? Wenn ja, wofür werden diese eingesetzt?

 

Antwort: Die Rückstellungen für das Lennebad in Höhe von 615.000 Euro seien nicht in der Liquidität zu verzeichnen, dies sei lediglich ein buchhalterischer und kein kassenwirksamer Wert.

 

Herr Arnusch stellt die Frage, wie hoch der Preis für ein Edelstahlbecken sei und wie hoch die Kosten für die Auskleidung mit einer Schwimmbadfolie im Vergleich seien.

 

Herr Vatheuer antwortet, dass beide Varianten noch zu prüfen und gegenüberzustellen seien. Die aktuellen Preise könne er heute nicht angeben, da der Edelstahlpreis derzeit schwanke.

 

Herr Schmidt möchte wissen, ob Klagen von Anwohnern gegen einen ganzjährigen Schwimmbetrieb im dann umgebauten Freibad Henkhausen Aussicht auf Erfolg haben könnten.

 

Herr Keune antwortet, dass das Schwimmbad bereits vorhanden sei und demnach Bestandsschutz habe. Gründe für Klagen durch Anwohner sehe er hier aufgrund der fehlenden Betroffenheit nicht. Zeitverzögerungen aufgrund von Anwohnerklagen seien nicht zu erwarten.

 

Frau Pelka stellt die Frage, wie sich der Hohenlimburger Schwimmverein in den Gesprächen mit der Verwaltung positioniert habe.

 

Herr Raab trägt vor, dass viele Gespräche mit dem Verein stattgefunden haben. Beide Varianten würden vom Verein mitgetragen werden. Favorisiert werde vom Hohenlimburger Schwimmverein die Traglufthallenvariante.

 

Herr Eisermann beendet die Fragerunde und eröffnet die Diskussion.

 

Herr Glod begründet den als Tischvorlage ausgelegten gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD, sowie der Einzelvertreterinnen von Hagen Aktiv und Bündnis 90/Die Grünen aufgrund gründlicher Überlegungen und Abwägungen. Das Ganzjahresschwimmen in Hohenlimburg dauerhaft zu sichern stünde dabei stets im Vordergrund. Unter den gegebenen Bedingungen solle die beste Lösung für Hohenlimburg gefunden werden.

Diese Lösung müsse durchsetzbar, finanzierbar, als langfristige Sicherheit für Vereine und Schulen planbar und in einem gewissen zeitlichen Rahmen umsetzbar sein.

Die Entscheidung für den Beschlussvorschlag sei nicht leicht gefallen.

Nach langen Überlegungen, Gesprächen, Besichtigungen und Abwägungen aller Lösungsmöglichkeiten habe man sich auf den vorliegenden Beschluss geeinigt.

 

Herr Krippner ergänzt die Ausführungen des Herrn Glod und resümiert vorangegangene Jahre, in denen die Bezirksvertretung sowie die Ratsfraktionen stets erfolgreich dafür gekämpft haben, das Richard-Römer-Lennebad zu erhalten. Zur Kenntnis nehmen müsse man jedoch, dass bei Sanierungskosten in der genannten Größenordnung eine Zustimmung und Mehrheit im Rat unwahrscheinlich sei. Um ein positives Signal an den Fördermittelgeber zu senden, solle eine mehrheitliche Entscheidung angestrebt werden. Im Falle einer Teilsanierung im Richard-Römer-Lennebad bestünde noch immer die Gefahr, enorme Folgekosten tragen zu müssen. Zusätzlich sei der Sanierungsstau im Freibad Henkhausen zu berücksichtigen. Beides dauerhaft erhalten zu können, sei nicht realisierbar.

Dass der Beschlussvorschlag nun anders laute, sei auch für ihn eine schwere Entscheidung. Jedoch habe man mit der neuen Variante einer Teilüberdachung in Henkhausen die Chance, ein bereits bestehendes Bad optimal zu ertüchtigen und dauerhaft nutzbar zu machen. Dieser Aspekt einer dauerhaften Lösung stünde bei der Lösungsfindung stets im Vordergrund.

 

Frau Nigbur-Martini trägt vor, dass die unvorhergesehene Bewilligung der Fördermittel positiv zu bewerten sei. Nun solle die Chance genutzt werden, diese Fördergelder bestmöglich einzusetzen und das Schwimmbad in Henkhausen zukunftsfähig zu atttraktivieren.

 

Frau Peuler-Kampe schließt sich ihren Vorrednern an. Sie führt aus, dass Kindern auch in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden solle, das Schwimmen in Hohenlimburg zu erlernen. Die Barrierefreiheit in Henkhausen böte einen zusätzlichen Pluspunkt beim Thema Inklusion. Eine Teilsanierung im Richard-Römer-Lennebad könne sie sich nicht vorstellen.

 

Herr Schmidt schlägt eine, ebenfalls als Tischvorlage ausgelegte Beschlussänderung vor und verliest den Vorschlag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg.

Er betone, dass auch der Hohenlimburger Schwimmverein von seiner Fraktion nicht außer Acht gelassen werde und erinnere daran, dass auf Initiative der BfHo der jährliche Zuschuss an den Verein im letzten Jahr um 20.000 Euro, auf 70.000 Euro angehoben wurde.

Zur Begründung seines Beschlussvorschlages führt er aus, dass ein Beschluss für eine Alternativvariante zur bewilligten Sanierung des Richard-Römer-Lennebades das hohe Risiko des Totalverlustes der Fördermittel aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ in sich trage.

Das Gesamtpaket Richard-Römer-Lennebad sei attraktiver als beide Varianten zum Freibad in Henkhausen. Weshalb eine abgespeckte Version der Umkleidesanierung nicht förderfähig sein solle, sei in der Verwaltungsvorlage nicht ausreichend begründet und dargelegt. Ebenfalls fehle die Begründung, warum die Deckensanierung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umkleidesanierung stehe. Von einer Kostenexplosion bei der Deckensanierung könne keine Rede sein.

Das Förderprogramm „NRW.BANK Infrastruktur“ böte im Übrigen eine Finanzierung, die günstiger sei, als die von der HVG vorgeschlagene Finanzierung. Der Zinssatz läge bei einem Prozent anstatt zwei Prozent und die Laufzeit könne bis zu 30 Jahre betragen.

Bereits vor einigen Jahren sei der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet worden, das Richard-Römer-Lennebad mit der Abwärme der Firma Bilstein zu beheizen. Eine energetisch und klimatechnisch einwandfreie Lösung, die kostenfrei zu erhalten sei, jedoch von der Stadt Hagen nicht weiter verfolgt worden sei.

Er habe nicht damit gerechnet, dass ein positiv beschiedener Fördermittelbescheid am Ende lediglich Verlierer hinterlasse. Diese seien seiner Ansicht nach die Sauna- und Badegäste und die Vereine. Es haben bereits mehrere Vereine angekündigt, ihre sozialintegrativen Angebote in einem teilüberdachten Freibad Henkhausen nicht durchführen zu können. Hierzu zählen der SV Hagen 94, die den Aquasport für Muslima anböten, sowie der DLRG Hohenlimburg mit ihrer Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung. Auch die Ausweichmöglichkeit zu bestimmten Wasserzeiten im Westfalenbad würden keine adäquate Alternative darstellen. Ebenso werde die Behinderten- und Rehabilitationssportgemeinschaft Hohenlimburg, die sechs Kurseinheiten pro Woche im Richard-Römer-Lennebad geboten haben, den Weg nach Henkhausen nicht mitgehen. Aufgrund der fehlenden Wassertiefe wird der Tauchsportclub H2O ebenfalls nicht in Henkhausen trainieren können. Letztendlich wird es den Förderverein Richard-Römer-Lennebad, der sich stets sozial integrativ eingesetzt habe, nicht mehr geben.

Er bezeichne den heutigen Tag als schwarzen Tag für die Bezirksvertretung Hohenlimburg und sei der Meinung, dass dem Hohenlimburger Schwimmverein ein Ganzjahresbetrieb aufgebürdet werde, den der Verein nach seiner Wahrnehmung nicht wirklich mittragen wolle. Nach einem positiv beschiedenen Fördermittelantrag für das Richard-Römer-Lennebad hätte man sicher auch für Henkhausen eine Lösung gefunden.

Er bedaure die Haltung der Bezirksvertretung und sei der Ansicht, dass Herr Bezirksbürgermeister a. D, Hermann-Josef Voss, die Thematik auf seine Weise betrachtet und gelöst hätte.

 

 

Anmerkung der Schriftführung: Herr Eisermann macht Herrn Schmidt darauf aufmerksam, dass er die Begründung zu seinem Antrag nach § 14 Absatz 3 der Geschäftsordnung nicht vorliest, sondern frei zu sprechen habe.

(§ 14 GeschO - Redebeiträge

(3) Die Redner sollen in der Regel frei sprechen. Aufzeichnungen können benutzt werden. Das Verlesen von Schriftstücken ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vorsitzenden zulässig, soweit es sich nicht um formulierte Anträge handelt. Verlesene Schriftstücke müssen nach Beendigung der Rede dem Vorsitzenden für die Anfertigung der Sitzungsniederschrift überlassen werden.)

 

 

Herr Glod verliest die Beschlussänderung des gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen CDU und SPD, sowie den Einzelvertreterinnen von Hagen Aktiv und Bündnis 90/Die Grünen.

 

Herr Schmidt beantragt, dass der Antrag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg als der weitergehende Antrag eingestuft und somit zuerst abgestimmt werde. Außerdem beantrage er für beide Abstimmungen eine namentliche Abstimmung.

 

Herr Eisermann lässt zuerst über den Antrag der Bürger für Hohenlimburg abstimmen leitet die namentlichen Abstimmungen ein.

 

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Änderungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, auf die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades zu verzichten, das Bad abzureißen und das Freibad Henkhausen gemäß vorgelegter Machbarkeitsstudie mittels Sanierung und Teilüberdachung zu einem integrativen Ganzjahres-Schwimmbad weiterzuentwickeln. Dazu werden die bereitgestellten Fördermittel eingesetzt.

 

Dabei ist die vorliegende Planung noch in folgenden Bereichen zu konkretisieren bzw. zu optimieren:

 

- Es ist sicherzustellen, dass auch im Winterbetrieb ein Teil des Beckens als Nichtschwimmerbereich genutzt werden kann (z.B. durch die Installation eines Hubbodens).

 

-Von vornherein sind die technischen Voraussetzungen zu schaffen, dass der Zugang zum Becken auch für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist.

 

- Bei dem Neubau und Umbau der Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche ist sicherzustellen, dass auch Einzelkabinen eingeplant werden und Barrierefreiheit gewährleistet ist. Auch ein Wickeltisch ist vorzuhalten.

 

- Es ist zu überprüfen, inwieweit eine Erweiterung des Parkraums durch die Umnutzung einer Teilfläche im hinteren, nicht als Liegewiese beanspruchten Areal des Freibadgeländes realisiert werden kann.

 

- Bei der Gestaltung der transparenten Seitenwände ist zu berücksichtigen,

dass je nach Wetterlage eine möglichst großflächige Öffnung möglich ist.

 

-Es ist zu überprüfen, inwieweit einzelne Felder der Überdachung lichtdurchlässig gestaltet werden können.

 

-Das Kinderplanschbecken (Sommerbetrieb) ist zum Schutz der Kinder mit einem Sonnensegel auszustatten.

 

-Der Kostenrahmen der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen orientiert sich hierbei maximal an der im Zuwendungsbescheid des Landes NRW festgelegten Gesamtausgabe von 5.381.319€ (netto).

 

Im Zusammenhang mit dem Abriss des Lennebades und der Nachnutzung des

Grundstückes ist von der Verwaltung separat ein Gestaltungs- und

Umsetzungskonzept zu erarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Namentliches Abstimmungsergebnis Änderungsbeschluss:

Name

Partei

Ja

Nein

Enthalten

Eisermann, Jochen

CDU

x

 

 

Glod, Michael

CDU

x

 

 

Pelka, Mandy

CDU

x

 

 

Aker, Fuat

SPD

x

 

 

Brandstätter, Nadine

SPD

x

 

 

Krippner,Mark

SPD

x

 

 

Arnusch,Peter

BfHo

 

x

 

Lotz, Holger

BfHo

 

x

 

Schmidt, Frank

BfHo

 

x

 

Nigbur-Martini, Karin

Hagen Aktiv

x

 

 

Peuler-Kampe, Andrea

ndnis 90/Die Grünen

x

 

 

Rode, Andreas

AfD

 

x

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

 

Erweiterungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades gemäßrderantrag vom 26. September 2019 und Bescheid vom 6. Mai 2021.

 

2. Sollte ein deutlich abgespeckter Umbau des Umkleidetraktes (Kosten ca. 100.000 Euro für den Einbau von barrierefreien bzw. behindertengerechten Umkleidekabinen in einem Teil des aus heutiger Sicht überdimensionierten Garderobenschrankbereich statt der ursprünglich veranschlagten 1,2 Millionen Euro für einen Komplettumbau des Umkleidebereichs) nicht zum Verlust oder Teilverlust der Fördermittel führen, so wird diese Einsparmöglichkeit umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittelunschädlichkeit dieser Variante zu prüfen. Ebenso wird statt des angedachten Stahlbeckens eine Foliensung mit „Edelstahlkragen“ im oberen Bereich der Beckenwände realisiert, was mit einem Einsparpotential von ca. 100.000 Euro verbunden ist.

 

3. Die Finanzierung des Eigenanteils sowie der entstehenden Mehrkosten (2,3 Millionen Euro bzw. 1,2 Millionen Euro im Falle der abgespeckten Umkleide-Sanierungsvariante) erfolgt bei einer günstigen Risikoklassen-Einstufung der HVG über das Förderprogramm NRW.BANK Infrastruktur der NRW-Bank.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Firma Bilstein aufzunehmen mit dem Ziel, das Richard-Römer-Lennebad kostengünstig und ökologisch sinnvoll weitgehend mit Abwärme aus den Produktionsprozessen der Firma Bilstein zu beheizen.

 

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Namentliches Abstimmungsergebnis Erweiterungsbeschluss:

Name

Partei

Ja

Nein

Enthalten

Eisermann, Jochen

CDU

 

x

 

Glod, Michael

CDU

 

x

 

Pelka, Mandy

CDU

 

x

 

Aker, Fuat

SPD

 

x

 

Brandstätter, Nadine

SPD

 

x

 

Krippner,Mark

SPD

 

x

 

Arnusch,Peter

BfHo

x

 

 

Lotz, Holger

BfHo

x

 

 

Schmidt, Frank

BfHo

x

 

 

Nigbur-Martini, Karin

Hagen Aktiv

 

x

 

Peuler-Kampe, Andrea

Bündnis 90/Die Grünen

 

x

 

Rode, Andreas

AfD

x

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

4

Dagegen:

8

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen