24.06.2021 - 6.23 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kaufmann erläutert die kurze Zeitschiene, die das Förderprogramm vorgibt. Dabei geht sie insbesondere darauf ein, dass die Verwaltung aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen gezwungen ist, immer wieder kurzfristig neuen Schulraum zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig den Ausbau des OGS voranzutreiben. Die Antragsfrist wurde schon vom 28.02.2021 auf den 19.03.2021 erweitert. Anfang Juni diesen Jahres ging der Förderbescheid ein. Bis zum 30.06.2021 müssen die Maßnahmen dann begonnen werden.

Frau Kaufmann berichtet, dass es aufgrund der engen Zeitfenster voraussichtlich nicht gelingen wird, die der Stadt Hagen zustehenden Gesamtmittel auszuschöpfen. Es wird alles der Verwaltung Mögliche getan, um möglichst viele Fördermittel zu nutzen. Sie weist darauf hin, dass andere Kommunen gar keine bereitgestellten Mittel abrufen konnten.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung (Vorlage (0564/2021) gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage