08.06.2021 - 4 Diverse Anregungen zur Verkehrsregelung u. a. w...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker informiert die Ausschussmitglieder, dass der Beschwerdeführer anwesend ist und erteilt Herrn T. das Wort.

 

Herr T. bedankt sich für die Möglichkeit vor dem Ausschuss vorzusprechen und erläutert seinen Antrag. Dabei handelt es sich u. a. um eine Vielzahl von Verkehrsregelungen, Verbesserungen der Verkehrsführung und auch Beschilderungen. Diese seien größtenteils erledigt. Ein Schwerpunkt seines Antrages ist die Verkehrsregelung am Emilienplatz durch eine Linksabbiegespur von der Heinitzstraße zum Finanzamt. Herr T. erklärt, dass er auf seinem Arbeitsweg (vom Landgericht nach Eilpe) diese Strecke regelmäßig befährt, alternativ nutzt er die Strecke über Delstern, um nach Eilpe zu gelangen. Herr T. erläutert, dass sich am Emilienplatz in der Nähe einer Barke, Müll ansammelt. Des Weiteren kommt es zu einem erheblichen Zeitaufwand durch die Linksabbiegespur. Herr T. führt an, dass er am heutigen Tage 5 Ampelphasen abwarten musste, um die Finanzamtschlucht zu passieren.

Es erscheint Herrn T. nicht sinnvoll, die Verschmutzung am Finanzamt zu reduzieren, während diese am Emilienplatz aufgrund der längeren Wartezeiten zunimmt. Herr T. führt weiter aus, dass im Bereich des Finanzamtes ein Tempolimit von 30 km/h vorliegt und dies durch eine Geschwindigkeits-Messanlage kontrolliert wird. An der nächsten Hauptkreuzung wird das Tempolimit auf 50 km/h angehoben und unmittelbare 100 m später wieder auf 30 km/h abgesenkt, da dort die Baustelle Marktbrücke beginnt. Herr T. regt an, auf dieser Strecke ein konstantes Tempolimit von 30 km/h zu erlassen. Herr T. weist auf die Verwaltungsvorlage hin, aus der hervorgeht, dass es sich bei der Barke am Emilienplatz voraussichtlich um eine temporäre Verkehrsregelung handelt und diese mit Abschluss der Baumaßnahme Marktbrücke aufgehoben wird. Diese Barke wurde laut Verwaltung bewusst unattraktiv gestaltet. Herr T. äußert sein mangelndes Verständnis für diese Maßnahmen. Herr T. erläutert seinen weiteren Antrag, bezogen auf die städtische Straße im Naturschutzgebiet oberhalb des Friedhofs in Delstern. In diesem Bereich liegt eine starke Verschmutzung durch Verpackungsmüll (größtenteils der Fa. McDonald`s, aber auch weiterer Abfall) vor. Daher hat Herr T. die Anregung eingereicht, dass zumindest die Verkäufer dieser Verpackungen ordnungsrechtlich herangezogen werden, da die eigentlichen Verschmutzer in der Regel nicht greifbar sind. Herr T. erklärt die Bedeutung der Begriffe Verhaltens- und Zustandsstörer und fordert ein Heranziehen der Zustandsstörer. In der Stellungnahme der Verwaltung wird erläutert, dass aus Verwaltungssicht z. B. McDonald`s nicht als Zustandsstörer herangezogen werden kann, da McDonald`s weder Eigentum noch Besitz an dem Abfall auf der Straße ausübt.

Herr T. äußert, dass er einer anderen Auffassung sei. Er regt an, dass die Unternehmen ihre Verpackungen reduzieren sollten, um weniger Müll in Umlauf zu bringen, bzw. die Unternehmen für den Abfall verantwortlich gemacht werden, da diese ihn verkauft haben. Herr T. bittet um ein Tätigwerden der Verwaltung.

 

Herr Dr. Bücker dankt Herrn T. für seine Ausführungen und übergibt das Wort an Herrn Dr. Eversberg, da das Rechtsamt eine Ausarbeitung bezüglich der Abfallproblematik vorbereitet hat.

 

 

Herr Dr. Eversberg informiert, dass die von Herrn T. weitergeleitete Abhandlung durch die Rechtsreferendarin Frau Kandybko bearbeitet wurde. Daraufhin hat Frau Kandybko eine Information zum Thema Zustandsstörer erstellt. Aus Sicht von Herrn Dr. Eversberg sind im vorliegenden Fall nicht die Fastfoodketten als Zustandsstörer zu betrachten. Im ordnungsörtlichen Bereich besteht keine Verursachungshaftung, sondern es wird nach einem Störer gesucht. Dies kann ein Verhaltensstörer, Zustandsstörer oder auch ein Nichtstörer sein. Die Abhandlung des Herrn T. ist aus Sicht des Herrn Dr. Eversberg nicht auf die vorliegende Situation übertragbar. Herr Dr. Eversberg bittet Frau Kandybko, ihre Ausarbeitung vorzutragen.

 

Frau Kandybko erklärt die Definition des Zustandsstörers und erläutert, dass die Sachherrschaft von McDonald`s mit dem Verkauf der Ware endet und ab diesem Zeitpunkt der Kunde die Sachherrschaft ausübt. Vor dem Verkauf geht von den Verpackungen keine Gefahr aus, nach dem Verkauf ist der Kunde mit seinem Verhalten verantwortlich zu machen. Es wäre laut Frau Kandybko sinnvoller die Kunden bezüglich der Entsorgung des Verpackungsmülls zu sensibilisieren.

Frau Kandybko bezieht sich auf den von Herrn T. weitergeleiten Abhandlung, die auch aus ihrer Sicht nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar ist.

 

Herr Dr. Bücker bedankt sich bei Frau Kandybko für die Stellungnahme. Er erklärt, dass die von Herrn T. eingereichte Abhandlung bzgl. des Zustandsstörers den Ausschussmitgliedern nicht vorliegt, da diese erst einen Tag zuvor bei der Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligungen eingegangen ist. Die Verwaltung hat sich bemüht, eine kurzfristige Stellungnahme vorzubereiten. Diese wurde von Herrn Dr. Eversberg und Frau Kandybko vorab mittgeteilt und liegt ebenfalls nicht schriftlich vor.

 

Herr Hentschel informiert über einen Antrag zur Einführung einer Verpackungsgebühr vor einigen Jahren. Zum damaligen Zeitpunkt war diese nicht so einfach in Hagen umsetzbar. Herr Hentschel erwähnt, dass es mittlerweile einige Städte gäbe, die auf Mehrweggeschirr zurückgreifen und regt an, dass die Verwaltung solche eine Option auch für Hagen prüft.

 

Herr Hentschel meint, dass die Barke am Emilienplatz aufgrund eines Vergleichsurteils mit der Umwelthilfe aufgestellt wurde. Bezüglich der Geschwindigkeitsregelungen schließt sich Herr Hentschel dem Beschwerdeführer an und teilt mit, dass vermutlich eine Änderung der Beschilderung vergessen wurde, dies sich aber auf kurzem Wege ändern lässt.

 

Herr Dr. Bücker weist auf eine Ergänzung durch Herrn Dr. Eversberg hin und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Dr. Eversberg erklärt, dass die Abfallproblematik schon lange in Hagen besteht und zu diesem Zweck vor einiger Zeit die Wastewatcher als Maßnahme eingeführt wurden. Des Weiteren informiert Herr Dr. Eversberg, dass vor ca. 15-20 Jahren eine Verpackungssteuer durch den Rat eingeführt wurde. Diese wurde allerdings wieder abgeschafft, da der Aufwand zur Steuererhebung und Beitreibung höher als die Steuereinnahme war.

 

Herr Dr. Bücker liest aus der ihm zur Verfügung gestellten Gebietsordnung den § 5 vor, aus dem eine hohe Verantwortung der Fastfoodketten (Trinkhallen, etc.) hervorgeht.

 

Herr Gutsche weist darauf hin, dass zwischen der Verkaufsstelle von McDonald`s und dem in der Anregung genannten Verschmutzungsbereich ein zu großer räumliche Abstand besteht.

 

Frau Besten äußert Bedenken an einer Verpackungsgebühr, außerdem weist sie auf die Problematik hin, den Müll der entsprechenden Fastfoodkette / Imbissbude, etc. zuzuordnen. Frau Besten hoffe, dass sich nach Abschaffung sämtlicher pandemiebedingter Beschränkungen (z.B. Ausgangssperre) der Abfall wieder verringert und weist auf andere Kommunen hin, die ebenfalls eine große Abfallproblematik haben.

 

Herr Pollok schließt sich in großen Teilen Frau Besten an und ist der Auffassung, dass sich die Abfallproblematik durch den Zustandsstörer lösen lassen kann.

 

Herr Hentschel und Herr Kretschmann ergänzen die Diskussion mit weiteren Wortbeiträgen.

 

Frau Peddinghaus äußert Bedenken an eine Hagener Steuer und weist daraufhin, dass der Abfall auch stadtübergreifend bzw. über mehrere Stadteile hinweg verteilt wird.

 

Herr Stricker schlägt vor, die Anregung bezüglich des Abfalls an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität weiterzuleiten, um Optionen zu prüfen und Lösungen zu finden.

 

Herr Dr. Bücker teilt mit, dass auch die restlichen Punkte der Anregung des Herrn T. an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität überwiesen werden können und bittet um Abstimmung.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung überweist die Anregung mit den Schwerpunkten

 

-          Überprüfung der Verkehrsregelung am Emilienplatz:

Linksabbiegespur der Heinitzstraße zum Finanzamt

 

-          durchgängige Tempo-30-Regelung zwischen Emilienplatz und der Baumaßnahme Marktbrücke

 

-          Verunreinigung der Grünflächen an der Straße „Bergruthe“ / „Am Berghang“, insbesondere durch Verpackungsmüll

 

 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

Herr Hentschel richtet das Wort in Form einer persönlichen Erklärung an Herrn Kretschmann und erklärt, dass sein Wortbeitrag sich auf die Unternehmen bezogen hat und nicht auf die Partei Die Grünen / Bündnis 90 abgezielt war.

 

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung überweist die Anregung mit den Schwerpunkten

 

-          Überprüfung der Verkehrsregelung am Emilienplatz:

Linksabbiegespur der Heinitzstraße zum Finanzamt

 

-          durchgängige Tempo-30-Regelung zwischen Emilienplatz und der Baumaßnahme Marktbrücke

 

-          Verunreinigung der Grünflächen an der Straße „Bergruthe / Am Berghang“, insbesondere durch Verpackungsmüll

 

 

 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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