16.06.2021 - 7.2 Sozialberechtigungskarten Vergünstigte Eintritt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kaufmann berichtet, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 6. Mai beraten und in diesen Ausschuss verwiesen worden sei.

 

In den bereits stattgefundenen Beratungen sei es unter anderem um die Frage der Rabattierung und der Möglichkeit von Saunabesuchen gegangen. Sie wolle deutlich machen, dass es gelungen sei, die Rabattierung für Menschen mit sozialen Berechtigungsmöglichkeiten beizubehalten. Nach intensiven Verhandlungen mit der

HAGENBAD GmbH hätten einige Rabatte auch optimiert werden können. Die Ermässigung für das Museum Hohenlimburg sei zwangsläufig entfallen, da das Museum nicht mehr existiere. Der Beschluss könne sofort zur Wirkung kommen, wenn er so gefasst würde.

Die Frage der Saunaberechtigung sei von der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg als Antrag gestellt worden. Es habe dazu einen Austausch mit der HAGENBAD GmbH gegeben. Diese habe deutlich gemacht, dass eine Rabattierung in diesem Bereich ohne vollständige Kostenerstattung abgelehnt werde. Haushaltsmittel zur Subventionierung der Sozialberechtigungskarten stünden nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund könne die Verwaltung keine Realisierungsmöglichkeiten durch erneute Gespräche mit der HAGENBAD GmbH anbieten. Sie bitte, diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Frau Timm-Bergs erklärt, dass die SPD-Fraktion von Herrn Heiermann gebeten worden sei, zu fragen, ob es möglich sei, die Sozialberechtigungskarte um den Personenkreis nach § 43 Abs. 2 SGB VI (Rente wegen Erwerbsminderung) zu erweitern, wenn nachgewiesen würde, dass nach Abzug aller Kosten nur 450 € zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stünden.     

 

Herr Goldbach antwortet, dass eine solche Erweiterung nicht erforderlich sei. Wenn jemand so wenig Rente bekäme, dass er unterhalb des Satzes der Grundsicherung liege, habe er Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII. Damit gehöre er automatisch zu dem Personenkreis derer, die von der Sozialberechtigungskarte umfasst seien.

 

Herr Sondermeyer macht deutlich, dass sich viele Menschen schämten, die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen. Aus dem Grund sei es wünschenswert, den Kreis der Berechtigten weiter zu fassen.

Ihm sei aufgefallen, dass das Schumacher Museum in der Auflistung nicht enthalten sei. Gebe es dafür einen Grund?

 

Frau Kaufmann antwortet, dass es nur eine Kasse vor Ort gebe und sie davon ausgehe, dass das Schumacher Museum enthalten sei. Sie werde den Sachverhalt prüfen.

 

Frau Cramer merkt an, dass sie die Einführung der Sozialberechtigungskarte für eine hervorragende Sache halte. Sie sei der Meinung, dass weitere Wünsche überzogen seien.

 

Frau Pollok erläutert den Antrag ihrer Ratsgruppe. Jeder Mensch habe das Recht auf einen Saunabesuch, da ein solcher gesundheitsfördernd sei.  

 

Frau Küper macht deutlich, dass für die Gesundheit ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig sei. Man müsse dann folgerichtig den Antrag auf Rabattierung der Sauna bei den Krankenkassen stellen. In der Sozialhilfe müsse ganz klar zwischen notwendigem Lebensunterhalt und wünschenswertem Lebensunterhalt differenziert werden. Ein Saunabesuch sei sicher wünschenswert, aber nicht notwendig. Alles, was darüberhinaus der Gesundheit diene, sei Aufgabe der Krankenversicherung.        

 

Herr Beuth schlägt vor, dass der Beschlusstext dahingehend verändert würde, dass   „Empfänger*innen laufender Leistungen“ durch  „Berechtigte laufender Leisungen“ ersetzt werde. Er gehe davon aus, dass sich der damit eventuell erhöhte Prüfungsaufwand in Grenzen halten würde.

 

Herr Goldbach macht deutlich, dass sich daraus ein formales Problem ergebe. Grundlage für die Ausstellung der Sozialberechtigungskarte sei die Vorlage des Bezugsbescheides nach SGB II oder SGB XII. Die Mitarbeiter der Bürgerämter könnten aber keine Berechnung vornehmen, ob jemand eventuell einen Anspruch habe. Das sei organisatorisch nicht leistbar.

 

Frau Timm-Bergs erklärt, dass sie nach Rücksprache mit Herrn Heiermann den Hinweis geben wolle, dass bei der Caritas bei Nachweis eines Einkommens von 900 € die soziale Berechtigung gegeben sei.

 

Herr Dr. Krauß-Hoffmann betont, dass die sozialversicherungsrechtlichen Tatbestände bereits klar dargelegt worden seien. Der CDU-Fraktion sei gesellschaftliche Teilhabe sehr wichtig. Dabei müsse natürlich über Standards geredet werden. Man dürfe dabei nicht Gefahr laufen, etwas zu pauschalisieren. Es sei dargestellt worden, was nötige Sozialstandards seien, die für die gesellschaftliche Teilhabe erbracht würden. Gesundheitliche Versorgung sei in Deutschland nachhaltig sichergestellt. Er appelliere vor diesem Hintergrund, die Dinge auch im Lichte der Pandemie mit Maß und Mitte zu betrachten.

 

Herr Goldbach nimmt Bezug auf den letzten Wortbeitrag von Frau Timm-Bergs.

Wenn er das richtig sehe, handele es sich dabei um eine interne Regelung des Caritasverbandes, um den Zustrom zur Tafel zu regulieren. Der Caritasverband könnte natürlich seine eigenen Regeln aufstellen. Das könne für die Verwaltung aber nicht als Grundlage für die Sozialberechtigungskarte dienen. Er plädiere dafür, bei der bisherigen Grundlage zu bleiben.

 

Frau Engelhardt lässt über den Empfehlungsbeschlussvorschlag an den Rat abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss an diese Abstimmung lässt Frau Engelhardt über den Beschlussvorschlag der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg abstimmen.

 

Beschluss:

 

Dem in der Beschlussvorlage 0282/2021 dargereichten Beschlussvorschlag wird als zweiter Absatz folgende Ergänzung hinzugefügt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Gepräche mit der HagenBad GmbH aufzunehmen, um den vorgelegten Rabattierungskatalog auf die Saunabereiche in Westfalenbad und Richard-Römer-Lennebad auszudehnen. Für den Saunabereich des Westfalenbades (alle Tarife) sollen danach drei Euro Rabatt gewährt werden, für den Saunabereich des Richard-Römer-Lennebades zwei Euro.    

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

4

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

3

 

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

 

1

 

SPD

1

1

1

AfD

 

 

1

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 3

Dagegen:

 9

Enthaltungen:

 3

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:  

 

r die Empfänger*innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und Empfänger*innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft wird eine Berechtigungskarte zur Inanspruchnahme vergünstigter Eintrittspreise und Beiträge ausgestellt.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

1

 

 

SPD

3

 

 

AfD

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

1

 

Die Linke

 

 

1

HAK

 

 

 

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

12

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  2

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage