06.05.2021 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann berichtet zur aktuellen Haushaltslage. Es wurde mit einem vorläufigen Jahresergebnis von 5 Mio. € abgeschlossen und damit 4 Mio. € besser als geplant. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein beträchtlicher Teil der Verschlechterungen auf Corona zurückzuführen ist. Hier konnte ein Ausgleich durch den Bund und das Land zur Verbesserung beitragen. Bei den Gewerbesteuern ist es zu einer Verschlechterung von 31,6 Mio. € gekommen. Vom Land hat es 36,26 Mio. € zusätzliche Erstattung gegeben. Damit konnte ein Teil der Einbrüche im Bereich Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer aufgefangen werden. Er führt aus, dass die Personalkosten und die Kosten für Gebäudeunterhaltung, die auf Corona zurückzuführen sind, ebenfalls gestiegen sind. Diese konnten allerdings als Coronaschaden ausgebucht werden. Hier mussten Rückstellungen gebildet werden. Bei der Hilfe zur Erziehung gab es ebenfalls Verschlechterungen, bei denen es sich um Nachzahlungen an Gemeinden handelt. Diese Zahlungen sind notwendig, wenn Kinder aus Hagen in andere Gemeinden betreut werden. Bei der Tagesbetreuung für Kinder ist ebenfalls eine deutliche Verschlechterung wahrzunehmen. Neben der Zuweisung für den Ausgleich der Gewerbesteuer gibt es als Verbesserung eine einmalige Zuweisung aus dem Stärkungspakt in Höhe von 16,34 Mio. €. Darüber hinaus gab es eine deutliche Verbesserung der Beteilung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Er verdeutlicht, dass es selten so viel Bewegung gegenüber dem Haushaltsplan gegeben hat (102 Mio. € Verschlechterung sowie 107 Mio. € Verbesserung). Er weist auf die Gegenüberstellung der durch die Coronapandemie verursachten Verbesserungen und Verschlechterungen hin. Bezogen auf den Haushaltsausgleich ist es unabdingbar notwendig die Coronaschäden auszubuchen. Er merkt an, dass es eine Möglichkeit geben muss, Coronaschäden auszubuchen und zusätzlich ist eine tatsächliche finanzielle Unterstützung notwendig. Für das Jahr 2021 besteht ein Haushaltansatz von 80 Mio. €, sowie ein Steuersoll von 77 Mio. €. Nach jetzigem Stand wird das Planungs-Soll erreicht. Für das Jahresergebnis würden höherer Einnahmen nichts bringen, da sich dadurch der Coronaschaden verringern würde. Einnahmeverbesserungen dort, wo Coronaschäden geltend gemacht wurden, führen nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer Verringerung der Coronaschäden. Aktuell liegt die Stadt Hagen bei Liquiditätskrediten in Höhe von 967 Mio. €. Erst im Oktober/November kann ein realistischer Vergleich mit dem Vorjahr gezogen werden. Veränderungen im Bereich der Zinsen sind auf ganz niedrigem Niveau festzustellen.

 

Herr Hentschel verweist auf die Vorlage und möchte wissen, wieso Kosten bei den Aufwendungen für das Impfzentrum überbleiben, obwohl die Stadt Hagen die Ausgaben für das Impfzentrum refinanziert bekommt.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass es sich nicht nur um Kosten des Impfzentrums handelt, sondern auch andere Leistungen an Externe aufgeführt sind. Nach jetzigem Stand werden die Aufwendungen für das Impfzentrum abschlagsmäßig voll erstattet.

 

Herr Hentschel merkt an, dass die Vorlage zusätzliche, coronabedingte Verschlechterungen für das Impfzentrum, nicht Leistungen von Dritten, ausweist.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass es sich um eine Aufwandsposition handelt. In der Aufwandsposition gibt es eine Verschlechterung. Dafür ist an anderer Stelle eine Einnahmeposition mit einer Verbesserung für die Erstattung vorhanden.

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage