22.04.2021 - 7.10 Ersatzgeldliste gem. § 31 (4) LNatSchG NRW hier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 22.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gockel erläutert die Vorlage.
Frau Schneidmüller-Gaiser hätte die genannten Zahlen, die Haspe betreffen, nachgereicht.
Herr Gockel sagt zu, die Zahlen zur Niederschrift einzureichen.
Antwort der Verwaltung: „Derzeit verfügt die Stadt über Ersatzgelder in Höhe von ca. 100.000 €, die in den letzten Jahren im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren auf dem Hagener Stadtgebiet eingenommen wurden. Die vorgelegte Maßnahmenliste kann von dieser Summe nicht in Gänze finanziert werden.
Im Stadtbezirk Haspe wurden seit dem Jahre 1998 in zwei Fällen Ersatzgelder eingenommen. Eins im Jahre 2003 in Höhe von 778,- € für den Neubau einer Garage und eins im Jahre 2004 in Höhe von 8.900,- € für den Bau des Lachzentrums Hasper Talsperre, wobei dieser Betrag zweckgebunden für ein Waldumbaumaßnahmen im städtischen Forst am Rönsel vereinnahmt und verausgabt wurde.
Insgesamt wurden im Stadtbezirk Haspe seit dem Jahr 1998 rund 27.000,- € für den v. g. Waldumbau, Grunderwerb sowie Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Ennepe und Hasper Bach verausgabt.“
Herr Goertz möchte wissen, ob die Bezirksvertretung Haspe jetzt zukünftig vorschlagen könne, für welche Maßnahmen die Ersatzgelder verwendet werden sollen.
Herr Gockel bejaht dies. Der Rahmen für die Verwendung der Ersatzgelder sei allerdings relativ eng.
Herr Wisotzki schlägt nachfolgende Beschlussergänzung vor.
Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Bezirksvertretung Haspe bittet die „Untere Naturschutzbehörde“ für den Stadtbezirk Haspe eine Liste mit beabsichtigten Maßnahmen für die Verwendung von Ersatzgeldern im Sinne des § 15 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz aufzustellen, damit das genannte kommunale Gremium eigene Vorschläge einbringen kann und die Feststellung der bezirklichen Reihenfolge vornehmen zu können.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,4 kB
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