15.04.2021 - 3.1 Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung 2022/2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann fasst die Vorlage, wie schon in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2021, kurz zusammen.

Er betont, dass ohne die Bilanzierungshilfe für das Haushaltsjahr 2021 keine Möglichkeit eines Haushaltsausgleichs bestanden hätte. Auch für die Folgejahre ist die Stadt Hagen auf die Nutzung einer Bilanzierungshilfe angewiesen. Für 2021 müsste diese etwa bei 27 Millionen Euro liegen. Insgesamt würden über die Bilanzierungshilfe ein Gesamtvolumen von über 143 Millionen Euro in eine Sonderposition des Haushaltes überführt werden. Diese Summe muss über einen festzulegenden Zeitraum abgeschrieben werden. Die Abschreibung über 50 Jahre beträgt jährlich etwa 3 Millionen Euro, bei 20 Jahren wären es etwa 7 Millionen Euro. Sollten die Zinsen in diesem Zeitraum steigen, würde sich der Betrag entsprechend erhöhen. Für Hagen als hochverschuldete Kommune ist es besonders wichtig, wenn es zusätzliche Hilfen vom Bund oder vom Land geben würde. Für 2020 gab es solche Hilfen um beispielsweise die Einbrüche bei der Gewerbesteuer abzufangen. Zusätzlich hat der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft erhöht und eine Sonderauszahlung der Leistungen des Stärkungspaktes bewilligt.

Für 2021 und die kommenden Jahre sind bisher keine Hilfen, Erstattungen oder Zahlungen aus dem Stärkungspakt vorgesehen. Daher ist es für die Stadt Hagen wichtig, zu einer echten, monetären Entlastung zu kommen.

In der Vorlage ist dargestellt, auf welche Steuerarten sich die Einbrüche konkret verteilen.

Herr Gerbersmann erklärt, dass die Gesamtverbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung aktuell etwa 959 Millionen Euro betragen. Bilanziell ergibt sich dadurch immernoch eine Überschuldung, die bis zum Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes gelöst werden muss. Solange die Stadt Hagen vom Stärkungspaktgesetz erfasst ist, ist einzige der ausgeglichene Haushalt relevant und die Überschuldung wurde ignoriert.

Sowohl der Städtetag als auch der Städte- und Gemeindebund drängen bei der Landesregierung auf eine Folgeregelung. Ohne diese müsse die Überschuldung innerhalb von zehn Jahren zurückgeführt werden. Die aktuelle Überschuldung liegt knapp unter 100 Millionen Euro. Aus eigener Kraft wäre dies für die Stadt Hagen aus Sicht von Herrn Gerbersmann nicht zu schaffen.

Er weist darauf hin, dass es absolut notwendig ist, dass der Bund und das Land eine Altschuldenregelung schaffen.

Abschließend stellt er klar, dass die Investitionen und die Stadtentwicklungsplanung generationengerecht geplant werden muss.

 

Herr König sieht als dringendstes Problem, dass die für 2020 gewährten Hilfen vom Bund und vom Land auch im Jahr 2021 fließen. Ebenso darf aber auch die Lösung der Altschuldenproblematik nicht außer Acht gelassen werden. Er kritisiert die durch CDU und FDP gebildete Landesregierung, da diese, trotz Zusage, keine Altschuldenlösung präsentiert habe. Andere Bundesländer haben Lösungen auch ohne Unterstützung des Bundes aufgestellt.

Weiter merkt er an, dass Investitionen für bestimmte Projekte über zwanzig oder mehr Jahre gestreckt werden müssen, diese Projekte dann aber auch eine solch lange Wirkung auf die Bevölkerung haben. Damit ist seiner Ansicht nach eine Generationengerechtigkeit durchaus gegeben.

Herr König plädiert dafür, dass die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Hagen mehr Möglichkeiten für Investitionen einräumt.

 

Herr Eiche möchte wissen, ob eine Gewerbesteuererhöhung geplant sei. Diese würde die ansässigen Firmen stark belasten.

 

Für Herrn Gerbersmann wäre eine Erhöhung der Gewerbesteuern nicht notwendig, wenn die mittelfristige Finanzplanung wie aufgestellt umgesetzt werden kann. Er gibt jedoch zu bedenken, dass dies natürlich auch von den vom Rat im Rahmen der Haushaltsplanung beschlossenen zukünftigen Ausgaben abhängig ist. Sollten die Rahmenbedingungen nicht stimmen, muss überlegt werden, in eine erneute Konsolidierungsrunde einzutreten.

 

Herr Klepper hält wenig davon, Parteien aufgrund ihrer Handlungen im Bund oder im Land zu kritisieren. Für ihn ist es wichtig, dass für Hagen eine Lösung gefunden wird und nicht auf Steuererhöhungen zurückgegriffen werden muss.

 

Herr Hentschel möchte wissen, ob die Stadt Hagen bei höher geplanten Gewerbesteuereinnahmen mehr Geld aus den Zuschüssen des Bundes erhalten hätte.

 

Herr Gerbersmann verneint dies. Der Ausgleich errechnet sich aus dem IST-Schnitt der Einnahmen der vergangenen drei Jahre. Mit den Gewerbesteuereinnahmen und der Ausgleichszahlung vom Bund hat die Stadt Hagen für 2020 mehr Geld erhalten, als sie ursprünglich geplant hatte.

 

Herr Thielmann sieht an dieser Stelle eine Diskussion über mögliche Steuererhöhungen fehl am Platz. Ansonsten stimmt er den Ausführungen von Herrn König zu.

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung 2022/2023 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage