15.04.2021 - 6.16 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 12.03.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 12.03.2021 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, an der Grenze von Emst zu Eppenhausen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 5 die Flurstücke 48, 49, 115, 116 und 531 sowie in der Flur 7 das Flurstück 566 in seiner Gesamtheit und die Flurstücke 52, 204, 382, 460 und 506 zu Teilen.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes kann voraussichtlich im September 2021 gefasst werden.

 

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, dass durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch begleitende Maßnahmen sichergestellt wird, dass

 

1. die für die Baumaßnahmen erforderlichen Verkehre ausschließlich über die Gehrstraße erfolgen,

 

2. die Zu- und Abfahrten in bzw. von der Gehrstraße in die Eppenhauser Straße nicht eingeschränkt werden und

 

3. die Ascherothstraße von der Eppenhauser Straße bis zum Sperberweg analog der vorgesehenen Regelungen im Bebauungsplangebiet als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1. der Straßenverkehrsordnung) ausgewiesen wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

14

 

 

SPD

10

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

6

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

 

 

3

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

2

 

 

Die PARTEI

 

 

1

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

36

Dagegen:

8

Enthaltungen:

4

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage