15.04.2021 - 6.15 Bebauungsplan Nr. 2/21 (705) Industriegebiet Do...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/21 (705) Industriegebiet Dolomitstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/21 (705) Industriegebiet Dolomitstraße liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, Gemarkung Herbeck. Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch die Gleise der Bahnstrecke Hagen - Iserlohn / Siegen im Norden / Nordosten und der Dolomitstraße im Süden / Südwesten begrenzt. Südöstlich grenzt das Plangebiet an das Gut Herbeck sowie an die Flächen „Hammacher“. Südwestlich der Dolomitstraße liegen die zu den ehemaligen Betrieben gehörenden Stellplätze noch innerhalb des Geltungsbereichs. Das Plangebiet umfasst ca. 29 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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541 kB
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