15.04.2021 - 5.1 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Sanierung Richa...

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Wortprotokoll

[Anmerkung der Schriftführung: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit dem Tagesordnungspunkt I.6.11 beraten. Aufgrund der Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung hier an der ursprünglich vorgesehenen Stelle.]

 

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Beschluss:

 

1.  Der Rat der Stadt bekräftigt seinen Beschluss zur Sanierung des Richard-Römer-Lennebades.

 

2.  Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:

 

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades auch hinsichtlich der Zusatzkosten in Höhe von ca. 2.721.000 € umsetzt.

 

 Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.

 

3.  Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle zur Umsetzung der Ziff. 2 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der HVG / HAGENBAD GmbH im Rahmen der Abschreibung ermittelten jährlichen Aufwendungen, die durch die Zusatzaufwendungen entstehen, durch einen erhöhten Zuschuss an die HVG / HAGENBAD GmbH auszugleichen. Die HVG hat bei der Ermittlung dieses Aufwandes sowohl die sich ergebene Senkung des               Energieaufwandes als auch den Einsatz der Rückstellungen für das Bad und die nicht anfallenden Betriebskosten hrend der Bauphase aufwandmindernd einzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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