- 4.1 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 114 -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 114 -Dolomitstraße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 114 - Dolomitstraße - zum Flächennutzungsplan liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, Gemarkung Herbeck. Das Plangebiet wird nordöstlich durch die Brachflächen des ehemaligen Rheinkalkwerkes begrenzt. Südöstlich befindet sich das historische Gut Herbeck. Südwestlich schließt sich an die Dolomitstraße das Gewerbegebiet Herbeck West an. Nördlich reicht das Plangebiet bis auf das ehemalige Betriebsgelände „Magnesita“. Das Plangebiet umfasst ca. 4,5 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=307590&selfaction=print