13.04.2021 - 4.1 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 114 -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Keune erläutert kurz die Vorlage. Die Verwaltung beabsichtige auf der Grundlage des Bebauungsplanes eine frühe Steuerung, welche Betriebe sich zukünftig auf dem Gebiet ansiedeln dürfen. Für Rückfragen der zu beratenden Tagesordnungspunkte 4.1. und 4.2., die inhaltlich eng zusammenhängen, stehe er selbstverständlich zur Verfügung.

 

Herr Schmidt wird beiden Verwaltungsvorlagen zustimmen. Er weist jedoch darauf hin, dass beschlossene Kompensationsmaßnahmen zukünftig durch die Verwaltung in einem zeitlich vertretbaren Rahmen umgesetzt werden sollen.

 

Frau Nigbur-Martini fragt, welche Altlasten sich auf der Fläche befinden und wie mit der Beseitigung dieser Altlasten verfahren werden solle. Insbesondere möchte sie wissen, wie hoch die Kosten für die Beseitigung seien.

 

Herr Keune sichert Frau Nigbur-Martini zu, dass die Antwort auf ihre Frage im Nachgang der Sitzung gegeben werde.

 

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 114 -Dolomitstraße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 114 - Dolomitstraße - zum Fchennutzungsplan liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, Gemarkung Herbeck. Das Plangebiet wird nordöstlich durch die Brachflächen des ehemaligen Rheinkalkwerkes begrenzt. Süstlich befindet sich das historische Gut Herbeck. Südwestlich schließt sich an die Dolomitstraße das Gewerbegebiet Herbeck West an. Nördlich reicht das Plangebiet bis auf das ehemalige Betriebsgelände „Magnesita“. Das Plangebiet umfasst ca. 4,5 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage