25.03.2021 - 5.8 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 114 -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den zu ändernden Beschlussvorschlag aufgrund der Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss hin.
Herr Schmidt merkt an, dass laut der Vorlage bereits im Jahr 1993 Kompensationsmaßnahmen festgesetzt wurden die bis heute nicht realisiert worden sind. Er fragt nach, warum das so ist und ob es sich um einen Einzelfall handelt.
Herr Dr. Diepes antwortet, dass es im Rahmen von Planverfahren passieren kann, dass in vergangenen Zeiten Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, anderweitig gesichert oder mangelhaft gesichert worden sind. Für laufende Verfahren kann er versichern, dass eine entsprechende, vertragliche Bindungsfrist für die Sicherung von Grundstücken existiert. Die Ausgleichsmaßnahmen werden – zusätzlich zu den in diesem Verfahren noch anstehenden Maßnahmen – entsprechend ausgeglichen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 25.02.2021 (Vorlage 0154/2021) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 114 - Dolomitstraße - zum Flächennutzungsplan liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, Gemarkung Herbeck. Das Plangebiet wird nordöstlich durch die Brachflächen des ehemaligen Rheinkalkwerkes begrenzt. Südöstlich befindet sich das historische Gut Herbeck. Südwestlich schließt sich an die Dolomitstraße das Gewerbegebiet Herbeck West an. Nördlich reicht das Plangebiet bis auf das ehemalige Betriebsgelände „Magnesita“. Das Plangebiet umfasst ca. 4,5 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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538,4 kB
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