25.03.2021 - 5.10 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König erläutert, dass der Sachantrag (Anlage 5) darauf abzielt, das Projekt zu sichern und den Wunsch der Anlieger sicherzustellen, dass die Zufahrt während der Baumaßnahmen ausschließlich über die Haßleyer Straße und die Lohestraße erfolgt, es sei denn, dass die Gehrstraße bis dahin ausgebaut ist. Weiterhin soll die beidseitige Zufahrt der Gehrstraße gewährleistet werden. Abschließend soll mit dem Sachantrag das Ziel verfolgt werden, dass sich der verkehrsberuhigte Bereich auf den Einfahrtsbereich über die Ascherothstraße bezieht.
Herr Keune antwortet, dass das nicht als Festsetzung im Bebauungsplan gemacht werden kann. Eine Erschließung über die Haßleyer Straße und Lohestraße ist – aufgrund der Enge – nicht möglich. Die Gehrstraße soll ohnehin als erstes ausgebaut werden. Bei der Zu- und Abfahrt von der Gehrstraße in die Eppenhauser Straße ist vorgesehen, auch die andere Fahrtrichtung zu ermöglichen. Lediglich das Gutachten geht davon aus, dass die Erschließung in einer Fahrtrichtung – im schlimmsten Fall – ausreichen würde. Die Verwaltung hat hier allerdings die beidseitige Erschließung vorgesehen. Zu dem verkehrsberuhigten Bereich in der Ascherothstraße teilt er mit, dass das generell geht, dies allerdings noch mit der Verkehrskommission zu besprechen ist.
Herr Fritzsche lehnt das Bebauungsplanverfahren Auf der Gehre weiterhin ab. Die Fläche ist als Kompensation für Hitze ausgewiesen, da sie Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten dient. Daher hält er es für kontraproduktiv die Freifläche zu versiegeln.
Herr Geitz unterstützt den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion grundsätzlich. Der Beschlussvorschlag unter Punkt 3 geht ihm allerdings nicht weit genug. Da es sich bei der Ascherothstraße und dem Sperberweg um eine enge, einspurige Straßenführung handelt fragt er, ob man den verkehrsberuhigten Bereich auf die gesamte Straße der Ascherothstraße, des Sperberwegs und der Straße In der Luke ausdehnen kann.
Herr König steht hinter dem Projekt, im Bereich Auf der Gehre Wohnbebauung zu ermöglichen. Nach bisherigem Recht war das Gebiet als Baugebiet ausgewiesen. Da die Gehrstraße als erstes ausgebaut werden soll, ist er bereit den Sachantrag unter Punkt 1 entsprechend zu ändern. Er bittet darum, die beiden anderen Punkte abzustimmen. Zu der Ergänzung von Herrn Geitz den Sperberweg und die gesamte Ascherothstraße in den verkehrsberuhigten Bereich einzubeziehen hält er derzeit für nicht notwendig.
Herr Dr. Diepes erläutert die von Herrn Fritzsche angesprochene Klimathematik. Baurecht ist dort aufgrund des Fluchtlinienplans schon vorhanden. Mithilfe des Fluchtlinienplans wäre deutlich mehr Bebauung möglich als mit dem Bebauungsplan. Somit wird durch den Bebauungsplan stärker reglementiert, als es zum heutigen Stand ist. Bei einer niedrigen Bebauung ist eine Durchlüftung weiterhin möglich. Darüber hinaus sind flankierende Maßnahmen wie Dämmstandards, die Nutzung erneuerbarer Energien und Anpflanzungen vorgesehen.
Herr Klepper ist dankt dafür, dass die Verwaltung diese Maßnahmen schon auf der Agenda gehabt hat. Dem Antrag der SPD-Fraktion kann er zustimmen, um die Anwohner der Ascherothstraße vor einer Verkehrsbelästigung zu schützen.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass sich der erste Punkt des Sachantrags der SPD-Fraktion, durch die Mitteilung, dass die Gehrstraße als erstes ausgebaut wird, erledigt hat.
Herr König möchte bekräftigen, dass es der Wille der SPD-Fraktion ist, dass die Erschließungsmaßnahmen über die Gehrstraße erfolgen.
Herr Oberbürgermeister Schulz verliest den Beschlussvorschlag wie folgt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dass durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch begleitende Maßnahmen sichergestellt wird, dass
- Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Verkehre erfolgen ausschließlich über die Gehrstraße.
- die Zu- und Abfahrten in bzw. von der Gehrstraße in die Eppenhauser Straße nicht eingeschränkt werden.
- die Ascherothstraße von der Eppenhauser Straße bis zum Sperberweg analog der vorgesehenen Regelungen im Bebauungsplangebiet als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1. der Straßenverkehrsordnung) ausgewiesen wird.
und lässt über den ergänzenden Sachantrag (Anlage 5) abstimmen.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre – Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 12.03.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 12.03.2021 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, an der Grenze von Emst zu Eppenhausen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 5 die Flurstücke 48, 49, 115, 116 und 531 sowie in der Flur 7 das Flurstück 566 in seiner Gesamtheit und die Flurstücke 52, 204, 382, 460 und 506 zu Teilen.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes kann voraussichtlich im September 2021 gefasst werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
OB | 1 |
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CDU | 5 |
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SPD | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
| 3 |
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AfD | 2 |
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Hagen Aktiv |
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| 2 | |||||
FDP | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg | 1 |
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Die Linke | 1 |
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HAK | 1 |
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x | Mit Mehrheit beschlossen | |||||||
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Dafür: | 16 | |||||||
Dagegen: | 3 | |||||||
Enthaltungen: | 2 | |||||||
Die Verwaltung wird aufgefordert, dass durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch begleitende Maßnahmen sichergestellt wird, dass
1. Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Verkehre erfolgen ausschließlich über die Gehrstraße.
2. die Zu- und Abfahrten in bzw. von der Gehrstraße in die Eppenhauser Straße nicht eingeschränkt werden.
3. die Ascherothstraße von der Eppenhauser Straße bis zum Sperberweg analog der vorgesehenen Regelungen im Bebauungsplangebiet als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1. der Straßenverkehrsordnung) ausgewiesen wird.
Anlagen zur Vorlage
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141,7 kB
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100,4 kB
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807,8 kB
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2,2 MB
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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Anlagen
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77,8 kB
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