25.02.2021 - 5.2 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Sanierung Richa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
[Anmerkung der Schriftführung: Die Tagesordnungspunkte I.5.1 „Vorschlag der CDU-Fraktion; hier: Sachstand Sanierung Richard-Römer-Lennebad“, Drucksache 0158/2021 und I.5.2 „Vorschlag der SPD-Fraktion; hier: Sanierung Richard-Römer-Lennebad“, DS 0162/2021 wurden gemeinsam beraten. Die Protokollierung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt I.5.1.]
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt bekräftigt seinen Beschluss zur Sanierung des Richard-Römer-Lennebades.
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafter der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades auch hinsichtlich der Zusatzkosten in Höhe von ca. 2.721.000 € umsetzt.
Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.
3. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, alle zur Umsetzung der Ziff. 2 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der HVG / HAGENBAD GmbH im Rahmen der Abschreibung ermittelten jährlichen Aufwendungen, die durch die Zusatzaufwendungen entstehen, durch einen erhöhten Zuschuss an die HVG / HAGENBAD GmbH auszugleichen. Die HVG hat bei der Ermittlung dieses Aufwandes sowohl die sich ergebene Senkung des Energieaufwandes als auch den Einsatz der Rückstellungen für das Bad und die nicht anfallenden Betriebskosten während der Bauphase aufwandmindernd einzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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2
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(wie Dokument)
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