25.02.2021 - 6.19.1 Bebauungsplan Nr. 7/19 (693) Markanaplatz - Ver...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gronwald erklärt, dass aufgrund der Ausführungen in der Vorlage, die Zufahrt zur Kindertagesstätte über die Corbacher Straße geregelt werden würde. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies aber noch eine Einbahnstraße. Weder eine Zu- noch eine Abfahrt über den Hasper Kreisel seien möglich, da es sich um eine „Anlieger frei“-Straße handelt. Er bittet um eine erneute Prüfung.

 

Herr Keune erklärt, dass die Eltern, die ihre Kinder in die Kindertagesstätte bringen, bei der Hin- und Rückfahrt als Anlieger gelten und diese Straße benutzen dürfen. Verkehrstechnische Fragen sind aber kein Gegenstand des Bebauungsplans.

Weiter führt er aus, dass der Zusatzbeschluss der Bezirksvertretung Haspe aus Sicht der Verwaltung ein in die Zukunft gerichteter Beschluss ist, die Offenlegung des Baches weiterzuverfolgen. Dazu sei ein Grunderwerb von Privatpersonen notwendig. Einen direkten Einfluss auf den Bebauungsplan sieht er nicht.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet darum, den Beschluss dahingehend anzupassen.

 

Herr Thieser erläutert nochmal, wie der Beschluss in der Bezirksvertretung Haspe zustande gekommen ist.

Er merkt weiter an, dass die Verkehrsführung der Corbacher Straße seit zwanzig Jahren ein Streitthema sei und regelmäßig darüber Diskussionen geführt werden.

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/19 (693) Markanaplatz Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 16.10.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 16.10.2020 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/19 (693) Markanaplatz Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Haspe, in der Gemarkung Haspe, Flur 21 und umfasst das Flurstück 71 (Markanaplatz) sowie einen Teil des Flurstücks 194 (Corbacher Straße).

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

c) Die Offenlegung des Hasper Baches ist unabhängig vom Bebauungsplan Nr. 7/19 (693) Markanaplatz - Verfahren nach § 13a BauGB zukünftig weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Möglichkeiten der Förderung von Renaturierungen auch auf europäischer Ebene festzustellen, die notwendigen Anträge zu stellen und eine Planung zu erarbeiten und vorzustellen. Über den Planungsstand sind die Gremien laufend zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage