03.03.2021 - 9.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/21 (704) ...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 18.12.2020 zu und beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/21 (704) Gewerbegebiet Villigster Straße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeitltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/21 (704) Gewerbegebiet Villigster Straße liegt im Stadtbezirk Nord, Gemarkung Garenfeld. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Villigster Straße im Westen sowie der Autobahn BAB 45 im Osten. Nördlich schließt sich das Betriebsgelände des Vorhabenträgers an, im Süden befinden sich Wohngebäude. Das Plangebiet umfasst ca. 2 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage