04.02.2021 - 5.5 Windenergieanlagen in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Rebecca Winkelmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass aufgrund des Delegierungsbeschlusses des Rates ein veränderter Beschluss gefasst wird.
Herr Klepper merkt an, dass der Beschluss lediglich die Kenntnisnahme ausweist, eine Zustimmung oder Ablehnung der Fraktionen dadurch aber nicht ersichtlich wird. Er stellt fest, dass die Stadtverwaltung verdeutlicht, keinen anderen rechtlichen Handlungsspielraum zu haben. Man kann hinsichtlich der Windenergieanlagen auch eine andere Auffassung vertreten. Die Standorte sollten – aufgrund verschiedenster Bedenken – unterschiedlich betrachtet werden. Diese Bedenken möchte er für die CDU-Fraktion zu Protokoll geben und mit der sofortigen Fortsetzung des Flächennutzungsplanverfahrens versuchen, den Wildwuchs an Windenergieanlagen (WEA) auf dem Hagener Stadtgebiet zu verhindern. Er ührt zu den einzelnen Standorten der WEA und den diesbezüglichen Befürchtungen der CDU aus.
- Vorbescheid WEA Wesselbach sowie drei WEA Stoppelberg: Nach Auskunft der Bürgerinitiative „Gegenwind“ befindet sich dort ein nachgewiesener Rotmilan Horst. Außerdem wurde die Zerstörung des Landschaftsbildes und des Naherholungsgebietes nicht angemessen bewertet. Eine weitere Befürchtung ist die hohe Schallbelastung im Wesselbach, die durch die Kessellage entsteht.
- Stoppelberg 3: Mit einer Nabenhöhe von zweimal 229 m und einmal 199 m sind die WEAn deutlich zu hoch.
- Rafflenbeuler Kopf: Mit einer Nabenhöhe von 198 m ist die WEA ebenfalls zu hoch. Außerdem befürchtet die Fraktion die Zerstörung des Buchenwaldes durch den Ausbau der Wirtschaftswege, die optische Beeinträchtigung des LWL-Freilichtmuseums und die Zerstörung des Landschaftsbildes und des Naherholungsgebietes. Allerdings ist das Verfahren soweit, dass nur noch Bürger selbst dagegen klagen können.
- WEA Hobräcker Rücken: Aufgrund der unmittelbaren Lage der WEA an dem Buchenwald ist Vogelschlag zu befürchten. Es liegt lediglich eine Entfernung von 580 m zu Anwohnern der „Nahmer Schweiz“ (oberes Nahmertal) vor.
- WEA Stube: Dort kommt ein Uhu vor. Außerdem beträgt der Abstand zum nächsten Wohngebäude lediglich 410 m und nur 140 m Abstand zur Autobahn A45.
Er hofft, dass all diese Bedenken in den teilweise noch laufenden Verfahren Berücksichtigung finden. Mit dem Sachantrag der CDU-Fraktion und den Ratsgruppen FDP und Bürger für Hohenlimburg (Anlage 2) wird die Verwaltung aufgefordert, das Flächennutzungsplanverfahren unverzüglich wieder aufzunehmen. Das Ziel muss sein, Windvorrangzonen auszuweisen und klar zu machen, warum diese und keine anderen Flächen ausgewählt worden sind. Die Verwaltung soll Hinweise aus der Politik aufnehmen und nicht erneut darauf hinweisen, dass keine sinnvollen Höhenbeschränkungen möglich oder Abstandsregelungen anwendbar sind. Er nimmt wahr, dass Herr Keune ein transparentes und vertrauensvolles Verfahren mit der Politik anstrebt.
Herr Schmidt teilt die Bedenken die die Bürgerinitiative „Gegenwind“ hegt. Es soll geprüft werden, ob Höhenbegrenzungen für die Windräder festgelegt werden können (Bsp. Soest). Er fragt, ob die Verwaltung dafür Chancen sieht.
Herr Ludwig begrüßt, dass die Verwaltung auf die veränderte Rechtslage eingeht. Es fehlt bei den WEAn die kommunale Rechtsgrundlage. Künftig wird nach Gesetz entschieden und nicht nach politischen Erwägungen. Die Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und Hagen hat einen wichtigen Beitrag zu leisten. Die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans zur Förderung der Windenergie unterstützt er grundsätzlich. Mit dem Sachantrag soll die Windenergie allerdings weitgehend verhindert werden, da der Verwaltung viele Vorgaben gemacht werden, die dazu dienen den Bau der WEAn zu verhindern. Dem Sachantrag kann er daher nicht zustimmen.
Herr König warnt davor, die Diskussion zu endgültig zu führen. Die Energiewende kann nur dort vollbracht werden wo die Eingriffe in die Natur begrenzt werden können. Das ist in Hagen nicht der Fall. Der Ausbau der Solarenergie und der wärmedämmenden Maßnahmen sind weitere Möglichkeiten die Energiewende voranzutreiben. Es muss nicht überall eine Windenergieanlage stehen.
Herr Hentschel widerspricht den Grünen und unterstützt die CDU ausdrücklich. Windenergie soll in keiner Weise verhindert werden. Er führt aus, welche Eingriffe in die Natur von den WEA ausgehen.
Herr Reinke ist der Meinung, dass die Politik durchaus das Recht hat, bei Verfahren nach dem Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz Einfluss zu nehmen. Er fragt nach, ob die Vorbescheide für alle WEAn am Freitag (05.02.2021) versendet werden. Sofern das nicht der Fall ist, möchte er wissen, wann diese zugestellt werden müssen.
Herr Keune antwortet, dass die Frage nach den Bescheiden individuell betrachtet werden muss. Weiterhin muss man unterscheiden zwischen den Verfahren und den Planungen die die Stadt noch vornehmen kann. In den laufenden Verfahren hat die Stadtverwaltung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit keine Einflussmöglichkeiten mehr. Er zieht Beispiele aus der Bauleitplanung zur Verdeutlichung heran. Das Verfahren, um die Windenergie in Hagen steuern zu können, wurde zeitlich verpasst. Die Bescheide sind demnach zu erteilen. Nur in zwei Fällen handelt es sich um Genehmigungsbescheide. Private Betroffene können diese Bescheide beklagen. Die Aufschiebende Wirkung der Klage wird aufgrund des Investitionsbeschleunigungsgesetztes nicht mehr zugelassen. Nach der Gesetzesinitiative des Lande ist mit Antrag auf Vorbescheid noch nicht geklärt, ob eine Genehmigungspflicht für die Anlagen besteht, die weniger als 1000 m entfernt sind. Nach Lesart der Verwaltung sind einige Anlagen dabei, die heute vorbescheidet werden aber im späteren Verfahren nicht mehr zulässig sein werden, da sie die 1000 m nicht einhalten. In einigen Fällen ist das weitere Verfahren also offen. Mit planungsrechtlichen Mitteln gibt es allerdings keine Eingriffsmöglichkeit. Die Verwaltung hat im November 2019 empfohlen, die Arbeit am Teilflächennutzungsplan einzustellen, da nicht die Möglichkeit gesehen wurde, ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Rat hat die Einstellung aussetzen wollen, um darauf zu warten welche Abstandsfläche rechtswirksam vorgegeben werden. Denjenigen, die die Hoffnung haben, mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie die Ausbreitung der WEAn zu steuern, kann er allerdings keine Hoffnung machen. Für die Frage von Herrn Reinke, verweist er auf Herrn Dr. Eversberg.
Herr Dr. Eversberg erläutert, dass die Bescheide nun erteilt werden müssen. Es muss angesichts der Klageverfahren vor allem gegenüber dem Gericht zügig erklärt werden, ob die Bescheide erteilt werden.
Herr Gimpel ergänzt, dass die Bescheide erstellt sind. Die Ablehnung erfolgte aufgrund planungsrechtlicher Gründe. Die beiden Genehmigungsbescheide werden in den nächsten Tagen erteilt. Das Gleiche gilt für die Vorbescheide.
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass Herr Klepper nicht die Einschätzungen zu den Vorbescheiden und Genehmigungen infrage stellt, sondern einen parallelen Antrag auf Fortsetzung der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans stellt.
Herr Geitz fragt, ob die seinerseits vom Rat beschlossene Höhenbegrenzung noch durchsetzbar ist. Ferner regt er an, dass die Entscheidung vom Rat getroffen werden soll.
Herr Keune geht davon aus, dass eine Höhenbegrenzung umgesetzt werden sollte; ein rechtswirksamer Beschluss hierzu ist ihm nicht bekannt. Die Rechtslage sieht vor, dass nun beschieden werden muss. Hierzu kann keine Ratsentscheidung getroffen werden, da es eine Angelegenheit ist, die die Verwaltung entscheiden muss.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass es keine weitere Wortmeldung mehr gibt und nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
X | Zur Kenntnis genommen
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Im Weiteren lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über den Sachantrag (Anlage 2) abstimmen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 10.12.2020 (Vorlage 1036/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
X | Zur Kenntnis genommen |
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. unverzüglich unter Beachtung aktueller Normen und Rechtssetzungsabsichten des Bundes und des Landes NRW sowie bereits gefallener Ratsbeschlüsse der vergangenen Jahre (rechtskonforme Abstände und Höhenbegrenzungen) das unterbrochene Verfahren zur Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie fortzusetzen. Dabei ist erneut das gesamte Stadtgebiet zu evaluieren.
2. die Ausschüsse für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung, für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen Hagen-Nord, Hohenlimburg, Eilpe/Dahl und Haspe unaufgefordert fortlaufend und transparent am Verfahrensfortschritt zu beteiligen, und
3. den Beschluss zur Ratssitzung am 25.02.2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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322,3 kB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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409,4 kB
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