26.02.2004 - 12 Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) "Bereich e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 26.02.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Büdenbender bezieht sich
auf die Ausweisung Grünflächenbereich, in dem sich das städtische Haus
Frankfurter Str. 24 befinde, welches brandgeschädigt sei und dessen Dach
saniert werde. Da die Planungen für die Zukunft dieses Hauses fraglich seien,
mache eine Sanierung mit entsprechend entstehenden Kosten keinen Sinn. Herr
Strähler erläutert, das Haus habe Bestandsschutz, es sei jedoch
verwaltungsintern zu klären, wann der Grünzug realisiert werde und was mit dem
Haus passiere.
Es wird folgender Antrag gestellt: der Umweltausschuss fordert die
Verwaltung auf, in der nächsten Sitzung zu berichten, welche Planungen für das
Haus Frankfurter Str. 24 vorgesehen sind. Sollten keine konkreten Planungen
vorhanden sein, ist keine weitere Investition hinsichtlich der Dachsanierung
durchzuführen. Sollten rechtliche Probleme entstehen, wird der Umweltausschuss
einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen.
Der Umweltausschuss fordert die Verwaltung auf, in der nächsten Sitzung
zu berichten, welche Planungen für das Haus Frankfurter Str. 24 vorgesehen
sind. Sollten keine konkreten Planungen vorhanden sein, ist keine weitere
Investition hinsichtlich der Dachsanierung durchzuführen. Sollten rechtliche
Probleme entstehen, wird der Umweltausschuss einen entsprechenden
Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen.
Vorlage:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der
Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der
vorgenannten Stellungnahmen.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und
zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512)
"Bereich ehemalige Elbersdrucke" nebst der Begründung vom 9.12.2003
und der Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004 nach § 3 Abs. 2 u.3 Baugesetzbuch
(BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplanentwurf mit der
Begründung und der Ergänzungsbegründung erneut öffentlich auszulegen. Die
Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 9.12.2003 und der
Ergänzungsbegründung vom 11.2.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind
als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gem. § 3
Abs. 3 BauGB Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht
werden können.
