10.12.2020 - 5.44 Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Meh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel merkt an, dass der Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen Hagen Aktiv und der Ratsgruppe FDP zu dieser Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss von der SPD-Fraktion abgelehnt wurde. Man würde dem heute zustimmen, weißt aber abermals auf die Bedenken der SPD-Fraktion hin.

 

Herr Klepper erklärt, dass die CDU-Fraktion hinter dem Projekt stehe und möchte verhindern, dass aufgrund offener Fragen ein Klageweg beschritten wird. Die Anwohner sollen während des gesamten Prozesses mitgenommen werden.

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Beschluss:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Veranstaltungshalle (Mehrzweckhalle) für Sport-, Kultur und sonstige Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauerplätzen auf dem Tennensportplatz im Sportpark Ischeland („fig“-Sportplatz) vorzubereiten.

Im abzuschließenden Durchführungsvertrag soll die Herstellung von 5.000 Sitzplätzen in der Halle vereinbart werden mit der Option einer ersten Ausbaustufe, in welcher zunächst Sitzplätze für 3.100 Zuschauer erstellt werden.

Untergeordnete gewerbliche Einheiten zur Flankierung der Sport- und Kultur und sonstigen Veranstaltungen sind Bestandteil der Planung (ohne großflächigen und / oder zentrenrelevanten Einzelhandel. (Raumprogramm und Entwurfspläne anliegend).

 

b) Bei der Veräerung des Grundstücks muss die Durchführung von Veranstaltungen des Spitzensports unabhängig von der Sportart (u. a. 1. und 2. Bundesliga) in der neuen Halle langfristig gesichert werden. Neben der Belegung für den Handballsport muss aktuell über eine Mitbenutzungsmöglichkeit für den Basketballsport ein Einvernehmen erzielt werden.

 

c) Der Investor der Halle muss sich vertraglich verpflichten, dem Sportanlagen-management gemäß Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen vom 27.02.2008 beizutreten. (s. Anlage)

 

d) Der Kaufvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss des unter a) genannten Bebauungsplans mit aufschiebender Bedingung abzuschließen. Die Veräerung kann nur dann unter den unter b) und c) genannten Bedingungen wirksam werden, wenn der unter a) genannte Bebauungsplan in Kraft tritt. Gemäß Durchführungsvertrag ist anschließend eine Mehrzweckhalle für 3.100 Zuschauer zu errichten, die zu einem späteren Zeitpunkt auf 5.000 Sitzplätze erweiterungsfähig ist.

 

e) Im Rahmen der Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Veranstaltungshalle stellt die Verwaltung in einer gesonderten Vorlage dar,

 

1) welche potenziellen Auswirkungen der Betrieb der geplanten Halle auf kommunale Einrichtungen hat, insbesondere auf Kongress- und Eventhalle, auf die Ischelandhalle sowie das Westfalenbad,

 

2) wie städtische Interessen gegenüber der Stiftung für den Handballsport als Erwerber der Flächen sowie Bauherr und gegebenenfalls Betreiber der Halle gewährleistet werden können,

 

3) inwiefern das Urteil des OVG Münster vom 07.11.2005 bei der Befürwortung der bisher bekannten Investorenpläne durch die Stadtverwaltung berücksichtigt wurde und welche Schlüsse daraus insbesondere für die Parkraumsituation und den Lärmschutz der Anwohnenden gezogen wurden,

 

Die gesonderte Vorlage wird frühzeitig in einem Gremiendurchlauf beraten.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

Herr Meier hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage