04.12.2020 - 10.2 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 112 G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Selter verweist auf die Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirats am 20.08.2020. Keine weiteren Wortmeldungen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 112 - Grundschötteler Straße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen schließt das Gebiet im Bereich der Grundschötteler Straße ab. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 63.194 m².

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Dies ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=304632&selfaction=print