04.12.2020 - 10.1 Bebauungsplan Nr. 6/20 (701) Gewerbegebiet Grun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Selter macht darauf aufmerksam, dass hierüber in der letzten Sitzung des Naturschutzbeirats am 20.08.2020 unter TOP 5.2 (Drucksachennummer 0642/2020) beraten wurde.

 

Herr Külpmann weist auf die in der damaligen Sitzung beschlossene Ergänzung des Beschlusses hin, wonach bei Realisierung des Vorhabens die Gesamtfläche des im Regionalplan auszuweisenden Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches entsprechend zu reduzieren sei. In den Unterlagen hat er keine Hinweise dazu gelesen.

 

Herr Dr. Diepes erläutert die rechtlichen Grundlagen in diesem Verfahren, dass die Bauleitplanung nicht die Möglichkeiten habe, hier an anderer Stelle etwas zu fordern; das müsse in einem separaten Verfahren gefasst werden.

 

Auf Anfrage von Herrn Bühren erläutert Herr Dr. Diepes, dass eine Bebauung unter Stromleitungen nicht pauschal ausgeschlossen sei. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werde der Immissionsschutz ordnungsgemäß berücksichtigt, um die Grenzwerte einzuhalten. Die Anmeldung von Gewerbeflächen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes könne nicht mit diesem Verfahren verbunden werden. Es bedürfe hier eines separaten Verfahrens mit Ratsbeschluss. Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werde eine Beteiligung der entsprechenden Gremien erfolgen, bei der über diese Anregungen zu diskutieren sei.  

 

Herr Gockel ergänzt, dass in der Ratssitzung am 01.10.2020 der Zusatz der Flächenreduzierung beschlossen wurde. 

 

Die Anfrage von Herrn Lietz, ob zum jetzigen Zeitpunkt schon eine Unterbauungsanfrage gestellt wurde, verneint Herr Dr. Diepes. Es handelt sich hier erstmal um eine Einleitung des Verfahrens, zum jetzigen Zeitpunkt gebe es noch keine konkrete Planung oder Ausführungsplanung. Im weiteren Verfahren werden im Rahmen der Offenlegung die öffentlichen Belange berücksichtigt.

 

Der Naturschutzbeirat verdeutlicht, dass die Änderungen im Flächennutzungsplan und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Gewerbegebiet Grundschötteler Straße mitgetragen werden, da der Rat der Stadt Hagen mit Beschluss vom 01.10.2020 seinen Willen bekundet hat,  einen Ausgleich im Umfang der vorhabenunabhängigen GIB-Teilfläche im Rahmen des  FNP vorzunehmen und damit der Empfehlung des Naturschutzbeirats gefolgt ist. Der Naturschutzbeirat äußert auch seine Bereitschaft, das weitere Beteiligungsverfahren offensiv zu begleiten.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/2020 (701) Gewerbegebiet Grundschötteler Straße gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen endet es im Bereich der Grundschötteler Straße. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 63.194 m².

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Westerbauer, Flur 1, Flurstücke 248, 247, 236, 148, 146, 143, 141, 61, 60, 58, 57 und 56 vollständig sowie teilweise die Flurstücke 238, 235, 232 und 3.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Dies ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage