08.12.2020 - 4 Vorprüfung eines Einspruches über die Gültigkei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Buczek erkundigt sich nach den Nachforschungen der Verwaltung zum Vorfall am Wahltag.

 

Herr Klapheck erläutert darauf hin, dass die Wahlvorsteherin des Stimmbezirks 1094 im Zuge der Nachforschungen zu dem Vorfall telefonisch befragt wurde. Diese gab an, dass die betreffende Person frühmorgens im Wahllokal 1094 vor Ort war, so ca. ab 7:30 Uhr. Sie machte einen ungepflegten und verwirrten Eindruck und sprach mehrmals während des gesamten Tages in einem beleidigenden Ton die Wahlhelfer an. Die Beleidigungen zielten darauf ab, dass diese nicht zählen könnten ("zu dumm zum Auszählen") und gekauft seien, obwohl die Auszählung noch nicht begonnen hatte. Dabei sprach sie in verwirrter Art und Weise vom Versailler Vertrag und einer neuen Weltordnung. Man wollte die Person daher des Öfteren des Hauses verweisen. Die Wahlvorsteherin teilte weiterhin mit, dass die betreffende Person etwas auf einem kleinen Zettel schrieb und diesen später aushändigte. Das Geschriebene war aber unleserlich und konnte vor Ort nicht entziffert werden. Dieser Zettel wurde später zu den Wahlunterlagen / Wahlkoffer hineingelegt. Bei der Auszählung war die Person der einzige Beobachter. Sie gab mündlich an, die Wahl anzufechten, weil sie der Auszählung nicht traue.

Der Hausmeister hat die Türen des Wahllokals um 18:00 Uhr geschlossen. Das Wahllokal wurde aber nicht abgeschlossen, so dass jeder Bürger die Chance hatte der Auszählung beizuwohnen.

Ergänzend fügte die Wahlvorsteherin hinzu, dass bei der Auszählung zudem der sehr kooperative Hausmeister der Freien Evangelischen Schule Hagen - Gesamtschule anwesend war, der permanent das Geschehen im Wahllokal und vor dem Eingangsbereich beobachtete bzw. kontrollierte, so dass die Anwesenheit weiterer Wahlbeobachter jederzeit möglich gewesen wäre. Es waren jedoch keine weiteren Leute vor dem Gebäude anwesend.

Herr Klapheck ergänzt, dass die Suche nach dem handgeschriebenen Zettel in den Wahlunterlagen sich als ergebnislos erwies.

 

Frau Buczek war mit der Erläuterung einverstanden und hatte danach keine weiteren Fragen.

 

Es gab keine weiteren Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) genannten Fälle vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Wahl im Wahlbezirk 09, auf die sich der vorliegende Einspruch von Frau F. vom 16./24.09.2020 bezieht.

 

Die Kommunalwahl vom 13.09.2020 wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig erklärt.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage