03.12.2020 - 6.31 Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Meh...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schmidt erläutert, dass man die Wechselwirkungen auf stadteigene Unternehmen und Einrichtungen (Stadthalle Hagen und Westfalenbad Hagen) nicht aus den Augen verlieren darf. Er liest ein Zitat von Herrn Oberbürgermeister Schulz aus dem Jahr 2017 vor, dass es innerhalb der Fachverwaltung Zweifel gibt, ob eine Eventhalle, die ebenfalls für Veranstaltungen abseits des Sports zur Verfügung steht, angesichts der regionalen Konkurrenz überhaupt sinnvoll für Hagen sei. Die Pläne die dem Vorhaben aus sportlicher Perspektive zugrunde liegen sind sehr ambitioniert. Er führt aus, dass die Sportstätte einem 2. Ligisten im Basketball und einem 3. Ligisten im Handball gewidmet sein soll. Diese Vereine müssen kurz- bis mittelfristig die Bundesliga erreichen und halten damit das Vorhaben wirtschaftlich ist. Wenn die sportlichen Ziele nicht erreicht werden, liegt es seiner Meinung nach nahe, den Raum auch für sportfremde Veranstaltungen zu schaffen. Daher zielt der Sachantrag (Anlage 1) darauf ab, die öffentliche Vermarktung der Halle in Bezug auf Fitness, Wellness und Sauna zu unterbinden und die Anzahl der sportfremden Veranstaltungen zu begrenzen. Er kann sich vorstellen, den Sachantrag (Anlage 1) zurückzuziehen und den Bericht der Wechselwirkungen, der im Sachantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Ratsgruppe FDP (Anlage 2) gefordert ist, abzuwarten. Grundsätzlich begrüßt die Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg die Mehrzweckhalle, sofern sich keine unerwünschten Nebeneffekte einstellen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz legt dar, dass die damals von ihm geäußerten Wettbewerbsbedenken darauf abzielten, dass ein Grundstück nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Weitere Voraussetzungen waren, dass es Platz für den Spitzensport insgesamt geben musst und nicht nur der Handball gefördert wird, der Standort Westside nicht in Frage kommt und dass der Blick auf die anderen Sporthalle gerichtet wird.

 

Herr Fritzsche verdeutlich, dass sich die Fraktion B90/Die Grünen ausdrücklich zum Spitzensport in der Stadt bekennt. Er unterstützt das Projekt, äußert jedoch seine Bedenken, dass in der Bezirksvertretung Mitte die wichtigen Fragen bezüglich des Standortes nicht beantwortet werden konnten. Mit dem Sachantrag (Anlage 2) soll Sorge dafür getragen werden, dass die aufgeführten Punkte geprüft und in einer eigenen Vorlage beraten werden, um die fehlende Fachberatung abzufedern.

 

Herr Thieser berichtet darüber, dass vor 15 Jahren über ein solches Projekt diskutiert worden ist. Nachdem das Projekt wieder vorgestellt worden ist, sind alle geklärten Fragen wieder aufgekommen. Diese Fragen wurden nun von dem Investor und dem Projektleiter beantwortet. Die Stadt Hagen braucht diese Halle und es wäre ein gutes Zeichen gegenüber dem Investor zu zeigen, dass man sich für dieses Engagement bedankt. Alle noch relevanten Fragen werden im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantwortet. Die sportliche Zukunft der Vereine kann nicht Grundlage der Entscheidung sein. Dass zu einer modernen Halle auch Fitnessgeräte, Physiotherapie und Saunen gehören ist unstrittig.  

 

Herr Klepper betont, dass die CDU das Vorhaben und Engagement des Investors ausdrücklich begrüßt und hinter diesem steht. Er führt zu den Vorzügen des geplanten Projektes aus. Die aufgeworfenen Fragen sollen umfassend aufgeklärt werden. Er macht klar, dass der CDU daran gelegen ist, die Anlieger in dem Prozess mit einzubinden. Er hält die Mehrzweckhalle für ein starkes Zeichen für die Entwicklung der Stadt Hagen.

 

Herr Hentschel erinnert daran, dass die Krollmann Arena für den Schulsport ertüchtigt wurde. Er fragt nach, welche mögliche Folgenutzung der Krollmann Arena vorgesehen werden kann. Weiterhin fragt er, welche rechtlichen Hürden an einem Grundsatzbeschluss hängen. Die Ratsgruppe Die Linke trägt das Vorhaben mit, wenn der Grundsatzbeschluss rechtlich nicht bindend wirkt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verdeutlicht den Beschlussvorschlag der Grundsatzentscheidung. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Platz für alle Sportarten sein muss. Es handelt sich bei dem Beschlussvorschlag um den Auftrag an die Verwaltung, unter den beschriebenen Bedingungen tätig zu werden und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzubereiten. Bezüglich der Folgenutzung ist er sich sicher, dass es kein Problem sein wird die Halle belegen zu können. Er ist der festen Überzeugung, dass durch ein kluges Zusammenspiel ein tolles Projekt für Hagen entstehen kann.

 

Herr Schmidt möchte sich nicht unterstellen lassen, grundsätzlich gegen die Halle zu sein. Nicht sportliche Veranstaltungen sind nachrangige Nutzungsweisen und sollten auch in dieser Form betrachtet werden. Da entsprechende Begrenzungen auch zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden können, wartet er die entsprechende Untersuchung und Berichterstattung ab.

 

Herr Keune stellt klar, dass heute andere Voraussetzungen gelten als zu der damaligen Planung. Das Lärmschutzgutachten geht davon aus, dass die Veranstaltungen die dort stattfinden können bis 22:00 Uhr beendet sein müssen. Daher wird die Halle keine Konkurrenz zur Stadthalle sein, da Konkurrenzveranstaltungen (z. B. größere Musikevents) in der Regel nicht bis 22:00 Uhr beendet sind. Es können zwar Ausnahmemöglichkeiten gewährt werden, diese müssen allerdings separat beantragt werden und sind nicht Grundlage des Konzeptes. Die Auswirkungsanalyse kann nicht beantwortet werden, da bezüglich der Folgenutzung nur Spekulationen angestellt werden können. Im Rahmen der Bauleitplanung wird auf die Punkte 2 und 3 des Sachantrages (Anlage 2) ohnehin eingegangen.

 

Herr Rudel bedankt sich bei Herrn Keune bezüglich der Ausführungen. Er fragt nach, was der Beschluss der Allianz tatsächlich auslöst, was nicht im Verfahren schon ohnehin beantwortet wird. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist aus seiner Sicht ausreichend und bittet um getrennte Abstimmung der Verwaltungsvorlage und des Sachantrages.  

 

Herr Hentschel verdeutlicht, dass er froh ist wenn die Halle gebaut wird. Jedoch ist es wichtig, die von ihm aufgeworfenen Fragen nach z. B. nach einer Schadensersatzpflicht zu beantworten. Er wiederholt seine Frage nach der rechtlichen Bindung.

 

Herr Dr. Fischer führt zu den Gegebenheiten des Umbaus der Schulsporthalle (Ischelandhalle/Krollmann Arena) aus dem Jahr 2010 aus. Der Umbau erfolgte in Bezug auf den Basketballsport. Er erläutert die entsprechenden räumlichen Bedingungen von Handballfeldern/-hallen. Er erklärt, dass deshalb eine neue Halle gebraucht wird. Er bittet darum, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sportausschusses aufzunehmen und den Investor und den Architekten dazu für weitere Fragen einzuladen.

 

Herr Thielmann unterstreicht den letzten Satz des Sachantrages (Anlage 2), dass die gesonderte Vorlage frühzeitig in einem Gremiendurchlauf beraten wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet, dass in der Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen wurde, bis zum 25.03.2020 die Ausschussberatung der Fachausschüsse auf den Haupt- und Finanzausschuss zu delegieren. Eine Entscheidung hierzu erfolgt im Rat. Jedoch bremst er aufgrund dessen die Fachausschussbeteiligung etwas ein. Er fasst zusammen, dass Herr Schmidt den Sachantrag der Bürger für Hohenlimburg (Anlage 1) nicht abstimmen lassen will und Herr Rudel getrennte Abstimmung der Verwaltungsvorlage und des Sachantrages der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv sowie der Ratsgruppe FDP (Anlage 2) beantragt hat.

Reduzieren

Beschluss:

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Veranstaltungshalle (Mehrzweckhalle) für Sport-, Kultur und sonstige Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauerplätzen auf dem Tennensportplatz im Sportpark Ischeland („fig“-Sportplatz) vorzubereiten.

Im abzuschließenden Durchführungsvertrag soll die Herstellung von 5.000 Sitzplätzen in der Halle vereinbart werden mit der Option einer ersten Ausbaustufe, in welcher zunächst Sitzplätze für 3.100 Zuschauer erstellt werden.

Untergeordnete gewerbliche Einheiten zur Flankierung der Sport- und Kultur und sonstigen Veranstaltungen sind Bestandteil der Planung (ohne großflächigen und / oder zentrenrelevanten Einzelhandel. (Raumprogramm und Entwurfspläne anliegend).

 

b) Bei der Veräerung des Grundstücks muss die Durchführung von Veranstaltungen des Spitzensports unabhängig von der Sportart (u. a. 1. und 2. Bundesliga) in der neuen Halle langfristig gesichert werden. Neben der Belegung für den Handballsport muss aktuell über eine Mitbenutzungsglichkeit für den Basketballsport ein Einvernehmen erzielt werden.

 

c) Der Investor der Halle muss sich vertraglich verpflichten, dem Sportanlagen-management gemäß Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen vom 27.02.2008 beizutreten. (s. Anlage)

 

d) Der Kaufvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss des unter a) genannten Bebauungsplans mit aufschiebender Bedingung abzuschließen. Die Veräerung kann nur dann unter den unter b) und c) genannten Bedingungen wirksam werden, wenn der unter a) genannte Bebauungsplan in Kraft tritt. Gemäß Durchführungsvertrag ist anschließend eine Mehrzweckhalle für 3.100 Zuschauer zu errichten, die zu einem späteren Zeitpunkt auf 5.000 Sitzplätze erweiterungsfähig ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

rger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

22

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

e) Im Rahmen der Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Veranstaltungshalle stellt die Verwaltung in einer gesonderten Vorlage dar,

 

1) welche potenziellen Auswirkungen der Betrieb der geplanten Halle auf kommunale Ein-richtungen hat, insbesondere auf Kongress- und Eventhalle, auf die Ischelandhalle sowie das Westfalenbad,

 

2) wie städtische Interessen gegenüber der Stiftung für den Handballsport als Erwerber der Flächen sowie Bauherr und gegebenenfalls Betreiber der Halle gewährleistet werden können,

 

3) inwiefern das Urteil des OVG Münster vom 07.11.2005 bei der Befürwortung der bisher bekannten Investorenpläne durch die Stadtverwaltung berücksichtigt wurde und welche Schlüsse daraus insbesondere für die Parkraumsituation und den Lärmschutz der Anwohnenden gezogen wurden,

 

Die gesonderte Vorlage wird frühzeitig in einem Gremiendurchlauf beraten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

1

CDU

5

 

 

SPD

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

5

Enthaltungen:

1

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage