03.12.2020 - 6.41 Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) 2. Fassung Feuerwe...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

[Anmerkung der Schriftführung:

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt, da die Bezirksvertretung Hohenlimburg 1. Lesung beschlossen hat.]

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Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der anliegenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 4/15 (667)
2. Fassung Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 08.06.2020 wird dem Bebauungsplan beigefügt.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der hier beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1: 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig an den Rat der Stadt Hagen am 10.12.2020 überwiesen.

 

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Anlagen zur Vorlage