05.11.2020 - 11.25 Hagener Straßenbahn AG A) Abberufung der Vertre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.25
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 05.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
A) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die bisherigen Vertreter/Vertreterinnen im Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG (HST) zum Termin der nächsten außerordentlichen Hauptversammlung abzuberufen.
B) Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der HST die Wahl folgender Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn vor:
1. Herrn Henning Keune (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2. Rainer Voigt (CDU)
3. Corinna Niemann (CDU)
4. Michael Grzeschista (FDP)
5. Rüdiger Ludwig (Grüne)
6. Kevin Arutyunyan (Hagen Aktiv, SB)
7. Vera Besten (SPD)
8. Kevin Niedergriese (SPD)
9. Andreas Geitz (AfD)
10. Elke Hentschel (Linke)
C) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Martin Scholz (CDU) als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen zu der noch anzuberaumenden außerordentlichen Hauptversammlung der HST zu entsenden. Er wird beauftragt, die unter Beschluss B) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HST der Hauptversammlung der HST vorzuschlagen und diese in den Aufsichtsrat zu wählen.
D) Ausschließlich für den Fall der plötzlichen Verhinderung des oben genannten stimmberechtigten Vertreters entsendet der Rat der Stadt Hagen Herrn Tobias Fischer (CDU) in die Hauptversammlung der HST.
E) Der Rat der Stadt Hagen weist die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) als Aktionärin der HST an, in der Hauptversammlung der HST dem vom Rat beschlossenen Wahlvorschlag zu B) zuzustimmen.
F) Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlich und/oder sachgerecht sind. Dies umfasst insbesondere auch die Fassung eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses für die HVG.
