- 5.5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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