- 6.1 Bestellung stellvertretender Schriftführungen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

Zur  2. Schriftführerin Frau Dagmar Kreuzer

 

Die Umsetzung erfolgt sofort.

 

 

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