07.09.2020 - 4.11 Vorschlag der SPD-Fraktion hier: Tempo 30 auf d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mo., 07.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr König erläutert den Antrag und ist der Meinung, dass es insgesamt genügend Möglichkeiten gibt, Tempo 30 anzuordnen. Er habe den Eindruck, dass dem Individualverkehr hier Vorrang gewährt wird und andere Interessen weniger eine Rolle spielen.
Herr Lichtenberg betont, dass er gerne Tempo 30 anordnen würde, jedoch bittet er zu berücksichtigen, dass man sich an die geltenden Vorschriften, nämlich die StVO, zu halten habe. Man läge unter verkehrsrechtlicher Aufsicht, die Bezirksregierung fahre regelmäßig durch Hagen um zu prüfen, ob die Anordnung der Beschilderung rechtmäßig ist. Die StVO sei tatsächlich so aufgebaut, dass erst etwas passieren müsse. Läge eine Unfalllage vor, könne man daran arbeiten. Herr Lichtenberg erinnert an die Kohlenbahn und an die Voerder Straße, wo man ebenfalls Tempo 30 angeordnet hatte und dies wieder zurücknehmen musste aufgrund einer Beanstandung der Bezirksregierung mit der Begründung, dass dies nicht der StVO entsprach.
Herr Heiermann teilt mit, dass nachts die Autos über den Remberg rasen. Es habe schon zahlreiche Unfälle dort gegeben. Der Zustand sei nicht haltbar, eine Lösung müsse gefunden werden. Die Stadt müsse sich an das Land NRW wenden.
Herr Panzer ist der Meinung, dass man am Remberg viel fordert, jedoch existierten zu wenig Unterlagen, die dies auch tatsächlich belegen. Man brauche konkrete Werte, sowohl Ergebnisse aus der Verkehrszählung als auch aktuelle Lärmwerte und ggfs. Umweltbelastungen. Formale Gründe würden hier gebraucht, und die Verwaltung solle diese auch liefern. Ein Unfallschwerpunkt sei die Rembergstraße jedoch wohl nicht.
Herr Meier verweist auf die gültigen Messungen, auf dieser Grundlage müsse agiert und Tempo 30 umgesetzt werden.
Herr Huyeng führt an, dass der zielführende Weg über die Lärmemission ginge, dafür bräuchte man keine Lärmemissionskarte. Man könne die Verwaltung durchaus beauftragen, eine Lärmmessung durchzuführen und aus den Ergebnissen entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen treffen.
Herr Lichtenberg ist sich nicht sicher, ob das so funktionieren kann. Die Anwohner könnten allerdings privat ein Lärmschutzgutachten für ihren Bereich beauftragen, welches evtl. etwas anderes ergibt als die Grundlagen, die man z. Z. nutzen müsse. Daraus könnte sich dann möglicherweise ein Recht der Anwohner auf Lärmminderung ergeben. So ein Fall hätte an der Grundschötteler Straße vorgelegen.
Herr Meier kennt dies aus etlichen Gutachten so, dass wenn es um Lärmschutz geht, keine Messungen durchgeführt werden sondern das Ganze anhand von Zahlen berechnet/hochgerechnet wird, also Zahlen der Fahrzeuge, die dort herfahren. Es gebe eine Hochrechnung und daraus werde dann der Lärmaktionsplan erstellt. Danach hat ein Gutachter die Belastungen festzulegen, und diese seien gültig.
Im weiteren Verlauf diskutieren die Herren Specht und Warmeling sowie Frau Funke. Frau Funke kennt die von Herrn Meier erwähnten Berechnungen. Hier gehe es auch um die Bebauungsstruktur und die Verkehrszahlen. Es seien keine gemessenen sondern berechnete Werte. Sie glaubt jedoch, dass man auf dieser Grundlage keine Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen kann.
Herr Lichtenberg schlägt vor, die Anregungen mitzunehmen und die Rechtsgrundlagen zu prüfen. Herr Panzer findet den Vorschlag gut und schlägt vor, das Thema zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen.
Anlagen zur Vorlage
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