07.09.2020 - 4.13 Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv sowie des Ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Bihs erläutert detailliert die Stellungnahme und betont, dass es sich um eine rechtmäßig stattgefundene Maßnahme handelt.

 

Herr Warmeling findet, dass man gegen den § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehandelt habe, denn als Formschnitt könne man diese Maßnahme nicht bezeichnen. Auch die ausführende Firma müsste dieses Gesetz kennen, und der WBH hätte hier rein betriebswirtschaftlich gehandelt. Herr Warmeling verweist auch auf den Unmut der Bürger.

 

Herr Panzer ist froh, dass man einen Weg gefunden hat, die Maßnahme im Sommer nicht fortzuführen, auch im Interesse der Anwohner. 

 

Herr Bihs betont, dass der WBH diese Maßnahme nicht aus wirtschaftlichen Gründen betrieben hat. Aus wirtschaftlichen Gründen wäre es geschehen, wenn man die Bäume „auf den Stock gesetzt“ hätte und nicht auf den Kopf. Somit handele es sich um einen Pflegeschnitt.

 

Herr Warmeling kann dies weiterhin nicht als Pflegeschnitt ansehen.

 

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Beschluss:

Die Verwaltung erstattet Bericht über Hintergrund, Begründung und rechtliche Grundlagen der Baumschnittmaßnahmen, die Anfang August am Karweg in Hagen Haspe durchgeführt wurden, sowie über die Begründung des vorläufigen Stopps weiterer Baumschnittmaßnahmen durch das Umweltamt und die Ergebnisse der anschließenden Prüfung der durchgeführten Maßnahmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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