03.09.2020 - 4.2 Vorschlag der AfD-Fraktionhier: Abstimmung Vere...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Eiche erklärt die Hintergründe des Antrages. Es besteht ein Unterschied ob man etwas besten Könnens oder besten Gewissens macht. Er verweist auf die Beantwortung und greift auf, dass die Formulierung „nach bestem Gewissen“ demnach nicht mehr zeitgemäß sei. Weiter führt er aus, dass nach verschiedenen Gesetzestexten, nach wie vor „nach bestem Gewissen“  geschworen wird.

 

Herr Thielmann äußert seine Irritation darüber, dass die AfD das Gewissen besonders herausstellt. Er merkt an, dass die momentane Verpflichtungserklärung für Ratsmitglieder richtig ist und wirbt dafür, diese so zu belassen.

 

Herr Sondermeyer zitiert zu dem Thema Gewissen aus einer Antwort der AfD-Fraktion die die Kosten für Asylbewerber, die eigentlich abgeschoben werden müssten, den Mitteln zur Förderung von Menschen mit Behinderung gegenüberstellt.

 

Herr Strüwer legt dar, dass es seiner Meinung nach Wortklauberei ist, ob man in der Verpflichtungsformel nach bestem Gewissen oder nach bestem Können handelt. Er sieht daher keinen Grund diese zu ändern.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, eine Abstimmung über die Wiedereinführung der Formulierung der Textpassage „…nach bestem Wissen Gewissen…“, durchzuführen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

-

1

-

SPD

-

6

-

CDU

-

5

1

Bündnis 90/ Die Grünen

-

2

-

Hagen Aktiv

-

1

-

Die Linke

-

1

-

AfD

1

-

-

FDP

-

1

-

BfHo/Piraten Hagen

-

1

-

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 

1

Dagegen:

18

Enthaltungen:

1

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=300944&selfaction=print