03.09.2020 - 4.2 Vorschlag der AfD-Fraktionhier: Abstimmung Vere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 03.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Dominik Lass
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Eiche erklärt die Hintergründe des Antrages. Es besteht ein Unterschied ob man etwas besten Könnens oder besten Gewissens macht. Er verweist auf die Beantwortung und greift auf, dass die Formulierung „nach bestem Gewissen“ demnach nicht mehr zeitgemäß sei. Weiter führt er aus, dass nach verschiedenen Gesetzestexten, nach wie vor „nach bestem Gewissen“ geschworen wird.
Herr Thielmann äußert seine Irritation darüber, dass die AfD das Gewissen besonders herausstellt. Er merkt an, dass die momentane Verpflichtungserklärung für Ratsmitglieder richtig ist und wirbt dafür, diese so zu belassen.
Herr Sondermeyer zitiert zu dem Thema Gewissen aus einer Antwort der AfD-Fraktion die die Kosten für Asylbewerber, die eigentlich abgeschoben werden müssten, den Mitteln zur Förderung von Menschen mit Behinderung gegenüberstellt.
Herr Strüwer legt dar, dass es seiner Meinung nach Wortklauberei ist, ob man in der Verpflichtungsformel nach bestem Gewissen oder nach bestem Können handelt. Er sieht daher keinen Grund diese zu ändern.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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144,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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219,8 kB
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