27.08.2020 - 9.9 Bauvoranfrage Fleyer Straße 174 Errichtung eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 27.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem Beschlusstext identisch.
Herr Schmidt berichtet, dass im Bereich des Bauvorhabens sechs Familien davon betroffen sind und ihm gegenüber ihren Unmut geäußert haben, dass sie auch dieses Vorhaben als überdimensioniert betrachten und nicht damit einverstanden seien. Weiter möchten sie wissen, warum das angedachte Bebauungsplanverfahren nicht fortgesetzt werde, was den Anwohnern nicht mitgeteilt wurde und ob die baurechtlichen Vorgaben durch das Projekt eingehalten werden.
Weiter möchte Herr Schmidt wissen, für welchen Zeitraum ein Nutzungsabkommen als Kindertagesstätte mit dem Investor abgeschlossen werden soll, so dass auszuschließen sei, dass das Gebäude später doch zu Wohnzwecken umgenutzt werde.
Frau Schuchardt möchte auch wissen, ob die Klimaschutzziele aus der Vorlage 0506/2020 hier schon angewandt werden, sollte diese vom Rat beschlossen werden.
Herr Keune teilt mit, dass zunächst ein Bebauungsplanverfahren eingebracht wurde um für diesen Bereich andere städtebauliche Ziele, als das vom Investor geplante Bauvorhaben zu definieren. Das Gericht hat das beantrage Bauvorhaben als zu hoch bewertet. Nun ist eine erneute Bauvoranfrage für eine Kindertagesstätte eingegangen, die sich den Vorgaben des Gerichtes angepasst habe.
Sollte dieses Vorhaben beschlossen werden, ist damit ein Ziel definiert und ein Bebauungsplanverfahren nicht mehr nötig. Weiter werde es für eine Kindertagesstätte eine Baugenehmigung geben, die die Einrichtung einer Kindertagesstätte beinhaltet und keinen Wohnungsbau vorsehe.
Weiter sei die Vorlage mit den Klimazielen nur dann anzuwenden, wenn ein Bebauungsplanverfahren weiter bestehen würde. In einem vertraglichen Verfahren könnten jedoch sinnvolle Maßnahmen mit dem Investor vereinbart werden.
Die Anregung von Frau Kingreen, auf dem Gebäude eine Photovoltaikanlage zu realisieren, wird von Herrn Keune für eine mögliche Vereinbarung mitgenommen.
Beschluss:
1.) Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stimmt der Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleyer Straße –nördlich Einmündung Steubenstraße nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das folgende Vorhaben zu:
„Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Fleyer Straße 174“
2.) Im Eingangsbereich der Kindertagesstätte ist die Zone der Stellplätze so zu gestalten, dass ein problemloses und sicheres Bringen und Abholen der Kinder durch Fahrzeuge möglich ist. Ein kurzzeitiges Halten oder Parken auf der Fleyer Straße oder dem Bürgersteig oder auf nicht dafür vorgesehene Flächen ist durch eine entsprechende Beschilderung und geeignete bauliche Maßnahmen wie die Installation von Absperrpfosten zu unterbinden.
3.) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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