20.08.2020 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 20.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann fühlt sich betrogen. Der Naturschutzbeirat hat der Bebauung mit Bauchschmerzen unter der Voraussetzung zugestimmt, einen Ausgleich zu erhalten. Der Naturschutzbeirat habe gefordert, den Ausgleich für die entfernte Obstwiese zu erhalten. Durch die Umstellung des Verfahrens auf § 13b BauGB entfällt die Ausgleichspflicht. Diese Vorgehensweise sei nicht zu akzeptieren. Herr Bögemann fordert nach wie vor einen Ausgleich. Er beantragt die Forderung nach dem Ausgleich als Zusatz zu dem Beschlussvorschlag.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd – Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 27.07.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd – Verfahren nach § 13b BauGB entgegenstehende Festsetzungen für dieses Plangebiet aufgehoben sind. Dies gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.
d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd – Verfahren nach § 13b BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Holthausen, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 103, 113, 250 und 251 sowie Flur 1, Flurstück 582. Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig abgelehnt | ||
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Dafür: | 0 | ||
Dagegen: | 8 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Hinweis:
Durch die Umstellung auf § 13 b BauGB ohne vorherige Bürgerbeteiligung und Anwendung der Eingriffsregelung wird der Beschluss des Landschaftsbeirates vom 06.12.2016 (Zustimmung des Landschaftsbeirates) formal unterlaufen. Dieser Beschluss sah vor, dass die bereits entfernte Obstwiese im Nahbereich des Baugebietes Haßley-Süd neu angepflanzt wird. Wie auch in der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 05.02.2019 (TOP 5.1) wird der Beschluss abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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