20.08.2020 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) Wohnbebauung Keple...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann stellt fest, dass die Vorschläge des Naturschutzbeirats abgelehnt wurden. Herr Gockel erläutert, dass in der Abwägung manche Anregungen des Naturschutzbeirats nicht gefolgt wurde, wie die Exposition der Häuser. Andere Anregungen seien befolgt worden, so ist eine zweite Artenschutzprüfung durchgeführt worden, mit dem Ergebnis, dass die Schlingnatter im Gebiet nicht vorkommt und auch nicht weiter zu berücksichtigen ist.

Herr Bleja weist darauf hin, dass nur das, was im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt, geregelt werden kann.

Herr Bögemann wiederholt seine Forderung, dass die Stadt Hagen für die alten Fluchtlinienpläne ein ordentliches Aufhebungsverfahren durchführe, wie auch in anderen Kommunen. Herr Bleja erläutert, es sei in diesem Falle anders als für das Gebiet „Auf der Gehre“. Aus planerischer Sicht seien die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13b BauGB erfüllt. Das neue Planungsrecht ersetzt dann das alte.

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/17 (678) Wohnbebauung Keplerstraße Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 30.07.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 1/17 (678) Wohnbebauung Keplerstraße Verfahren nach
§ 13b BauGB entgegenstehende Festsetzungen für dieses Plangebiet aufgehoben sind. Dies gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes  liegt im Stadtgebiet Eilpe-Dahl in der Gemarkung Dahl, Flur 6 und beinhaltet die Flurstücke 1333 bis 1341 (teilw.), sowie einen Teilbereich des Flurstückes 1227 (Keplerstraße).

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

0

Dagegen:

7

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=300119&selfaction=print