27.08.2020 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen macht deutlich, dass ihre Fraktion in der Bezirksvertretung gegen diese Vorlage stimmen wird. Sie ist der Meinung, dass es hier kein ordentliches Bebauungsplanverfahren gegeben habe. Insbesondere verstehe sie nicht, warum Photovoltaikanlagen nur auf Flachdächern angebracht werden können. Genauso sei dies auf Dächern mit einer 60 Grad Neigung möglich.

 

Frau Schuchardt schließt sich der Meinung von Frau Kingreen an und möchte wissen, ob für die gefällten Obstbäume ein Ausgleich geschaffen werde.

 

Frau Kingreen teilt mit, dass kleine Ersatzbäume gepflanzt wurden aber kein Ordnungsverfahren gegen die illegale Abholzung eingeleitet wurde.

 

Frau Bartscher spricht sich auch gegen dieses Vorhaben aus.

 

Herr Keune informiert, dass es sich hier um ein nicht unübliches Verfahren handelt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd Verfahren nach § 13b BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 27.07.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd Verfahren nach § 13b BauGB entgegenstehende Festsetzungen für dieses Plangebiet aufgehoben sind. Dies gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd Verfahren nach § 13b BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Holthausen, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 103, 113, 250 und 251 sowie Flur 1, Flurstück 582. Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

6

 

1

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

 

1

 

AfD

-

-

-

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

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